ich soll auf Antrag einer Bank Grundschuldurkunden zustellen nach Spanien. Zum Antrag und den Ausfertigungen der Urkunden wurde bereits jeweils eine Kopie beigelegt.
Meine Frage ist folgende:
Im Länderteil steht, dass die Schriftstücke 2-fach übermittelt werden, wenn man eins zusammen mit der Zustellbescheinigung zurück erhalten möchte.
Wer entscheidet das? Ich würde es besser finden, wenn mit der Zustellbescheinigung immer die jeweilige Urkunde zurück kommt. Aber da müsste ich jetzt hier weitere Kopien fertigen und der Bank in Rechnung stellen. Wäre das i.O. oder soll ich davon ausgehen, dass die Bank das nicht will, da sie bereits nur eine Kopie beigefügt haben?
Kann mir dazu jemand was sagen?