Hallo zusammen,
wir stehen hier vllt. etwas auf dem Schlauch.
Folgender Fall:
Ein Anwalt vertritt die drei Beklagten. Alle drei Beklagten haben PKH. Beklagter Ziff. 1 hat PKH mit Raten. Beklagte Ziff. 2 und 3 haben PKH ohne Raten.
Laut Urteil sind die Beklagten als Gesamtschuldner in die Kosten verurteilt.
PKH-Vergütung ist ausgezahlt.
Jetzt die Frage. Ziehe ich die komplette Vergütung von dem Beklagten Ziff. 1 über die Raten ein. Oder mache ich das nur kopfteilig?