Rückforderung abgeführter pfändbarer Beträge durch JVA kurz vor Schlusstermin

  • Hallo zusammen,

    folgendes Problem. Schlussbericht ist eingereicht, Verfahrenskosten eigentlich gedeckt und geringfügige Quote vorhanden. Nunmehr fordert die JVA von mir Zahlungen i.H.v. rd. 1.500,00 € zurück, welche an mich im Verfahrensverlauf als pfändbares Eigengeld des inhaftierten Schuldners abgeführt wurden und gibt hierfür folgenden Grund an: Aufgrund der gesetzl. Rückwirkung der Aufrechnung geht die wirksame Aufrechnungslage gem. § 387 BGB hinsichtlich der Unterhaltsvorschussleistungen für ein Kind des Schuldners einer Pfändung oder Abtretung des Eigengelds vor: Unabhängig vom Zeitpunkt, zu dem die Aufrechnung erklärt wurde, wirkt diese gem. § 389 BGB zurück auf den Zeitpunkt, in dem sich die beiden Forderungen erstmals aufrechenbar gegenüberstanden, somit zum Zeitpunkt der Inhaftierung, somit vorliegend weit vor IE. Seit Verfahrensbeginn wurden rd. 1.500,00 € seitens der JVA an uns abgeführt, welche nunmehr aufgrund einer wohl nachträglich seitens des zuständigen Landratsamts erklärten Aufrechnung von uns zurückgefordert wurden. Die JVA hatte mich in den letzten 8 Wochen mehrfach angeschrieben, wonach ich den Vorgang rechtlich prüfen sollte. Ich verwies darauf, dass dies nicht meine Aufgabe ist. Sind die Beträge (komplett) an die JVA zurückzuerstatten?

  • Handelt es sich bei dem unterhalt um eine Insolvenzforďerung ? Dann besteht ein aufrechnungsverbot.

    Abgesehen davon ist für eine wirksame aufrechnung doch immer eine aufrechnungserklärung erforderlich und die kann doch nicht rückwirkend erklärt werden

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