§ 1795 Ehemann der Betreuerin vermittelt wertpapierankauf

  • Die Betreuerin möchte für die Betreute (Schwester ) einen offenen Immobilienfond erwerben.Dabei wäre in der Regel ein Ausgabeaufschlag von 5% fällig.Unabhängig von der Genehmigungsfähigkeit dieser Anlage möchte sie den Fond über ihren Ehemann erwerben , der als Vermögensberater nur einen Aufschlag von 3% zahlen muss und dies auch so weitergeben würde.§ 1795 BGB? Die Betreute würde 600.- Euro sparen aber das" Geschmäckle" ? b

  • Es müsste aber doch ein Auftragsverhältnis zwischen Vermittler und Erwerber (=Betroffener) bestehen, oder?
    Dann käme für mich doch § 1795 ins Spiel.

  • Es müsste aber doch ein Auftragsverhältnis zwischen Vermittler und Erwerber (=Betroffener) bestehen, oder?
    Dann käme für mich doch § 1795 ins Spiel.

    Selbst wenn ist damit aber nicht der Vertrag zwischen Fondgesellschaft und Betreuter betroffen, d. h. es entsteht dadurch keine Unwirksamkeit.

  • Ich bin jetzt kein Betreuungsrechtspfleger aber warum hat das für euch ein Geschmäckle?
    Wenn mein Schwager Vermittler wäre und ich bei ihm 2% sparen kann würde ich doch auch bei ihm abschließen ? :gruebel:

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Ich bin jetzt kein Betreuungsrechtspfleger aber warum hat das für euch ein Geschmäckle?
    Wenn mein Schwager Vermittler wäre und ich bei ihm 2% sparen kann würde ich doch auch bei ihm abschließen ? :gruebel:


    Der Ehemann muss ja nicht der geeigneste Vermögensberater sein (sondern wurde vielleicht nur beauftragt, weil er der Ehemann ist). Er erhält sicher auch Provision für den Abschluss. :cool:

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