Wenn ein RA da Mandat niederlegt, endet dadurch ja nicht dessen Empfangszuständigkeit.
Gilt das aber auch für ein Kostenfestsetzungsverfahren? Reihenfolge hier: Mandatsniederlegung - Urteil - Zustellung Urteil an RA - Kostenfestsetzungsantrag - Zustellung an RA oder Partei direkt?
Was meint Ihr?
Vielen Dank