Hallo zusammen,
ich möchte als Finanzamt aus einer gepfändeten Eigentümergrundschuld, die aus einer alten bereits getilgten Scherungshypothek
des Finanzamts entstanden ist, die Zwangsversteigerung beantragen.
Die Pfändung wurde im Grundbuch eingetragen.
Müsste vorher ein Duldungstitel erwirkt werden, da ja in der Sicherungshypothek keine Unterwerfungsklausel enthalten ist?