Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
IV reicht Schlussunterlagen ein und beantragt Einstellung gem. § 211 (MUZ wurde vorher entsprechend angezeigt).
Da die Voraussetzungen vorliegen, wird entsprechend angehört und der Schlusstermin auch so durchgeführt. RSB wurde rechtskräftig angekündigt.
Nach Verteilung gem. § 209 soll gem. § 211 eingestellt werden.
Jetzt teilt IV mit, dass noch Masse vereinnahmt wurde, sodass er sämtliche Masseverbindlichkeiten vollständig befriedigt und die Schlussverteilung an die InsO-Gläubiger gem. § 38 vorgenommen hat.
Eigentlich liegen nun die Voraussetzungen für Aufhebung gem. § 200 nach Schlussverteilung vor. Geht das oder muss ich trotzdem nach § 211 einstellen? (wäre die Einstellung schon erfolgt und dann noch Masse aufgetaucht, hätte ich den Verfahrensabschluss ja auch nicht nachträglich geändert oder würdet ihr von der aktuell tatsächlichen Situation ausgehen?)
Danke im Voraus und LG