Änderung Sondereigentum?

  • In einer lediglich durch Bewilligungen erklärten Änderung der Teilungserklärung soll vor allem aus einer Teileigentumseinheit eine Wohnungseigentumseinheit gemacht werden, bezüglich der auch die Sondernutzungsrechte geändert werden.

    Eher nebenbei heißt es in der Bewilligung:
    "Die räumliche/bauliche Gestalt der Raumeinheit, wie sie in dem der Teilungserklärung beigefügten Aufteilungsplan wiedergegeben sind, entsprechen nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen. Die räumliche Gestalt hat sich nach Angabe von ... lediglich innerhalb des Sondereigentums der Raumeinheit geändert.
    Die Änderungen ergeben sich aus dem in Ziffer 1 genannten Aufteilungsplan bezüglich der Raumeinheit und der Bescheinigung des Landratsamts über die Abgeschlossenheit.
    Es wird bewilligt und beantragt die Eintragung dieser Änderung als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch."

    Problem: An einer Stelle hat sich die räumliche Gestalt dieser Raumeinheit gegenüber der ursprünglichen Teilungserklärung nicht nur innerhalb des Sondereigentums geändert. Ein kleines Stückchen im ehemaligen Eingangsbereich - vermutlich als Sockel für den Eingang gedacht - ragt im Plan auf die Terrasse vor der Einheit. Im neuen Plan ragt da nichts mehr, da ist die gesamte Front eine gerade Linie.
    Darüber gestolpert sind sie laut Eigentümerin deswegen, weil das tatsächlich schon immer eine gerade Linie war und dieses hinausragende Sondereigentum nie verwirklicht worden ist.

    Ich schätze allerdings, dass das nichts helfen wird. Einerseits wird zwar das Sondereigentum im Verhältnis zum Gemeinschaftseigentum ausdrücklich nicht geändert, andererseits soll aber der Plan mit genau dieser Änderung im Grundbuch eingetragen werden. Zum ersten scheitert es bereits an der notwendigen Form (Auflassungsform), und zum anderen habe ich wegen des Widerspruchs der Eintragung in sich vermutlich im Anschluss eine inhaltlich unzulässige Eintragung.

    Selbst wenn man sich auf den Standpunkt stellt, die Änderung des Sondereigentums im Verhältnis zum Gemeinschaftseigentum werde ja ausdrücklich nicht eingetragen, habe ich hinterher einen Zustand, der für Verwirrung sorgt, was denn nun tatsächlich Sondereigentum ist.

    Meinungen?

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ich teile deine Bedenken aber da die Beteiligten nun alle Mann beim Notar anrücken dürfen, können Sie die Teilungserklärung auch in diesem Punkt ändern und die entsprechenden Erklärungen hierüber abgeben. Einfach so sang und klanglos das hinnehmen, würde ich auch nicht. Der Fehler ist nun offensichtlich und die Beteiligten sollten schon im eigenen Interesse an der Fehlerbeseitigung interessiert sein.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

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