folgender Sachverhalt (falls von Bedeutung, zuständiges NLG in Bayern):
Der Erblasser -im Testament ist vermerkt, dass er verwitwet und kinderlos ist- hat zahlreiche Testamente errichtet. Im ersten z. B. seine Nachbarn als Erben und mit Vermächtnissen bedacht, im zweiten weitläufige Verwandtschaft, im dritten einen gemeinnützigen Verein usw.
In seinem letzten Testament hat er alle vorherigen Testamente und Verfügungen von Todes wegen ausdrücklich widerrufen und einen seiner weitläufigen Verwandten als Alleinerben eingesetzt, sonst nichts.
Frage(n):
Klar, es werden alle Testamente eröffnet. Welche Testamente müssen wem vom NLG mitgeteilt werden? Nur das letzte dem Alleinerben, oder auch alle vorherigen widerrufenen an die damals Bedachten?
Im vorliegenden Fall hat das NLG allen jemals Bedachten alle -auch widerrufenen- Testamente zugeleitet. Heißt, die Nachbarn erfahren, dass der Erblasser sie mal bedacht hatte, dann aber wiederum einen anderen dafür eingesetzt hat. Wie schnell ist hier mal Streit oder Neid vorprogrammiert, mal abgesehen vom Datenschutz.
Ist es richtig, dass ALLE verwahrten Testamente mitgeteilt werden müssen, auch wenn sie widerrufen wurden?