Hallo zusammen,
da die Nachlassverwaltung hier nur sehr selten vorkommt, bin ich mir da oft noch etwas unsicher.
Ein Nachlasspfleger soll wegen §1805 BGB kein Anderkonto führen dürfen, das Konto soll auf die unbekannten Erben, vertreten durch den Nachlasspfleger lauten.
Wie sieht das bei einem Nachlassverwalter aus? Auf wen muss das Konto hier lauten?