Hallo zusammen.
Ich habe in Abt. III eine neue Grundschuld unter Nr. 3 eingetragen und zwar unter Ausnutzung des Rangvorbehalts vor Abt. III Nr. 1 und aufgrund Vorrangseinräumung auch im Rang vor Abt. III Nr. 2. Bekommen neben dem Gläubiger III/3 auch die anderen beiden eine Eintragungsmitteilung? Die Kollegen handhaben das hier unterschiedlich und was Passendes habe ich leider nicht gefunden. Vielen Dank schon mal.