Nachfestsetzung - erhaltene Zahlungen

  • Hallo!
    Ich hab ein kleines Problem.
    KFA nach § 11 RVG, erhaltene Zahlungen werden angegeben. Zweistelliger Betrag wird festgesetzt.
    3 Monate: KfA nach § 11 RVG, gleiche Gebühren, Zahlungen waren wohl nicht auf die gerichtliche Tätigkeit anzurechnen. Festsetzung des Betrages abzüglich KfA Nr. 1 wird beantragt.
    Ich tendiere dazu, die Festsetzung abzulehnen, da über die Gebühren bereits ein KFB besteht. Neu ist ja lediglich, dass die erhaltenen Zahlungen anders abgerechnet werden.
    Gibt's Gründe die dagegen sprechen, oder lieg ich richtig.

    Danke!

    Rejoice, for we, the Knights of Bretonnia, will be your shield.

  • Ich hätte mit der Nachfestsetzung grds. auch keine Probleme, weil sich die Rechtskraft des KfB nur auf die im Antrag geforderten und im Beschluß beschiedenen Beträge bezieht. Eine Nachforderung eines bislang nicht geltend gemachten Teils desselben Postens hindert sie grds. nicht (vgl. zum rechtskräftigen KfB, bei dem der Antragsteller die anrechnunsgeminderte Verfahrensgebühr geltend machte und jetzt im Wege der Nachfestsetzung die volle verlangt: BGHZ 187, 227 = AGS 2010, 580 = MDR 2011, 136 = Rpfleger 2011, 178 = NJW 2011, 1367).

    Und zur Frage, wie damit umzugehen ist, wenn der Auftraggeber zu der vom RA vorgenommenen Verrechnung sich nicht äußert oder Streit besteht, worauf die Zahlung erfolgt ist: Gerold/Schmidt, RVG, 23. Aufl., § 11 Rn. 191 ff.

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
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