§ 16 II BORA, Keine Pflicht zur Beantragung von Beratungshilfe

  • Die Kollegin prüft gar nix. Die berät, und erklärt was passiert, wenn ihr ein Beratungshilfeschein vorgelegt wird, und wenn kein Beratungshilfeschein vorgelegt wird. Ob der Mandant erst den Schein beantragen will, entscheidet er selbst.

    Damit machst Du es Dir m. E. viel zu einfach und das kann u. U. auch dazu führen, dass Du hinterher gar keine Vergütung bekommst, weder aus der Landeskasse noch vom Mandanten. Aber wie Du schon sagst, wir weichen vom Thema ab...:cool:

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • ob die Voraussetzungen für BerH vorliegen oder nicht, falls die Unterlagen nicht vollständig sind

    Meine Kanzlei ist da sicherlich privilegiert, aber wir gehen wirtschaftlich lieber das Risiko ein, 35,00 € ausbuchen zu müssen, als stundenlang den Unterlagen hinterher zu rennen.

    Das der Direktzugang weiterhin möglich ist, begrüße ich. Solange Zeit ist, kann man den Mandanten zunächst zur Rechtsantragsstelle schicken. Aber es gibt Fälle. da sieht der Anwalt, dass Gefahr im Verzug ist. Da muss er sofort handeln.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • ob die Voraussetzungen für BerH vorliegen oder nicht, falls die Unterlagen nicht vollständig sind

    Meine Kanzlei ist da sicherlich privilegiert, aber wir gehen wirtschaftlich lieber das Risiko ein, 35,00 € ausbuchen zu müssen, als stundenlang den Unterlagen hinterher zu rennen.

    Das der Direktzugang weiterhin möglich ist, begrüße ich. Solange Zeit ist, kann man den Mandanten zunächst zur Rechtsantragsstelle schicken. Aber es gibt Fälle. da sieht der Anwalt, dass Gefahr im Verzug ist. Da muss er sofort handeln.


    Das Publikum bekommt, soweit ich mich erinnere, in 99,9% der Fälle bei jedem Gericht umgehend seine (positive) Entscheidung in die Hand gedrückt (Schein).
    Die Wartezeit dürfte selbst bei den größten Gerichten regelmäßig unter 1h liegen. Bei uns regelmäßig fast 0.
    Das Argument Gefahr im Verzug halte ich daher für etwas aufgebauscht.

    Der Direktzugang verheißt nichts als Ärger.
    Es hat schon seinen guten Grund, dass die Leute, denen es nicht zusteht, direkt von uns "an der Front" abgefangen werden.
    Weil nachher ist das Gejammer permanent groß.
    Der Direktzugang bedeutet zum Beispiel auch, je nach Geschäftsverteilung, dass hier wunderbar Kollegen untereinander ausgespielt werden können:
    "Oh, auf der RAST hat man Ihnen gesagt: keine BerH für Kindesunterhalt? Dann probieren wir das doch mal schriftlich, mit etwas Glück ist der richtige Kollege zuständig."

    "Jemand hat mir mal gesagt, die Zeit würde uns wie ein Raubtier ein Leben lang verfolgen. Ich möchte viel lieber glauben, dass die Zeit unser Gefährte ist, der uns auf unserer Reise begleitet und uns daran erinnert jeden Moment zu genießen, denn er wird nicht wiederkommen."

    Hier geht Ihre Spende nicht unter. Rette mit, wer kann.

    -Die Seenotretter, DGzRS-

  • Daß (fast) jeder sofort seinen Schein bekommen soll, setzte eine Beratungshilfesprechstunde voraus. Es gibt Gerichte, bei denen Beratungshilfeanträge ausschließlich schriftlich gestellt werden können (ohne das jetzt werten zu wollen). Mit unverständlichen Zwischenverfügungen wartest Du dann locker einen Monat auf den Schein.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • ....Der Direktzugang bedeutet zum Beispiel auch, je nach Geschäftsverteilung, dass hier wunderbar Kollegen untereinander ausgespielt werden können....

    Das erscheint mir aber als ausschließlich internes Problem des Gerichtes, was auch intern zu lösen ist/wäre....

  • Daß (fast) jeder sofort seinen Schein bekommen soll, setzte eine Beratungshilfesprechstunde voraus. Es gibt Gerichte, bei denen Beratungshilfeanträge ausschließlich schriftlich gestellt werden können (ohne das jetzt werten zu wollen). Mit unverständlichen Zwischenverfügungen wartest Du dann locker einen Monat auf den Schein.

    Das halte ich für bedenklich, weil § 4 Abs. 2 BerHG ausdrücklich auch die mündliche Beantragung von Beratungshilfe zulässt. Im Übrigen lasse sich Beratungshilfeverfahren bei der mündlichen Antragstellung besser bearbeiten, weil man direkt mit dem Antragsteller reden kann und nicht Briefe hin und herschicken muss, die dann evtl. nicht richtig verstanden werden.

    ....Der Direktzugang bedeutet zum Beispiel auch, je nach Geschäftsverteilung, dass hier wunderbar Kollegen untereinander ausgespielt werden können....

    Das erscheint mir aber als ausschließlich internes Problem des Gerichtes, was auch intern zu lösen ist/wäre....

    Wir haben das deshalb so gelöst, dass es zu jedem Antrag ein Verfahren und eine schriftliche Entscheidung gibt. Vieles lässt sich nämlich mit Textbausteinen gut lösen. Im Endeffekt gibt es dann auch weniger Diskussionen mit den Leuten.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Mit meiner Bewertung dieser Situation habe ich bewußt hinter dem Berg gehalten.;) Sie weicht nicht von Deiner ab...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!