Hallo liebes Forum,
ich bräuchte mal eure Hilfe:
Mit liegt ein Kaufvertrag vor. Hierbei wurde der Käufer aufgrund einer notariellen Vollmacht aus Kuwait (auf arabisch nebst deutscher Übersetzung) vertreten. Die Vollmacht wurde durch eine Notarin in Kuwait (ansässig beim Justizministerium - Abteilung für Beurkundung) beurkundet. Die Legalisation wurde vorgenommen.
Ich frage mich nun, ob die Notarin in Kuwait eine öffentliche Urkunde im Sinne der GBO aufnehmen kann?? Hat jemand Erfahrungen?
Viele Grüße
melanie