Kaufpreis - Baukostenzuschuss hinzurechnen?

  • Der Kaufpreis für ein Gewerbeobjekt beträgt 7 Millionen.
    Dabei entfallen 3 Millionen auf den Kaufgegenstand und 4 Millionen werden dem Verkäufer als Baukostenzuschuss für die Verlegung von dessen Gewerbebetrieb bezahlt.

    Aus welchem Wert erhebe ich meine Gebühren? Kann ich den Baukostenzuschuss ganz oder teilweise (20 %, § 50 Nr. 4 GNotKG) zum Kaufpreis hinzurechnen, § 47 S. 2 GNotKG???

  • Ich würde einfach 7 Millionen ansetzen, da das nun einmal jemand bereit ist zu zahlen, um an das Grundstück zu kommen. Was sagt der Bezirksrevisor?

  • Hm, bei RNr. 20 zu § 47 im Korintenberg ist zumindest der "abwohnbare Baukostenzuschuss" als hinzuzurechnende vorbehaltene Nutzung genannt.
    Von wem bekommt der denn diesen Zuschuss (hatte ich noch nie)?
    Im Zweifel würde ich es dazurechnen und bei Antrag auf Wertfestsetzung kann man es dann ja dem Revisor vorlegen.

  • Kaufpreis ist anzusetzender Wert. 7 Millionen.


    Hier hast du ja nicht den Wert der Verpflichtung zu bestimmen- denn nur dafür ist § 50 GNotKG da, sondern den Wert bezüglich der Eigentumsumschreibung. Auch dann wäre er nicht zu bestimmen, denn es heißt

    "4 Millionen werden dem Verkäufer als Baukostenzuschuss für die Verlegung von dessen Gewerbebetrieb bezahlt." - sprich in Geld überwiesen und nicht in Baukosten geleistet, was ggf. eine abweichende Bewertung rechtfertigen würde. Denn meiner Ansicht gilt § 50 nur für so Sachen wie : verpflichtet sich der Verkäufer dem Käufer eine Lagerhalle zu bauen, diese wird hier mit dem Wert 50.000 angegeben- dann wäre § 50 zu nehmen, da eine Verpflichtung zu einer Leistung und kein Geld als Bezahlung die Gegenleistung ist.

    7 Millionen ist der Kaufpreis damit dein Wert (§ 47 Satz 1 GNotKG), Ende. Der Kaufpreis ist angegeben und zu nehmen.

    So würde ich es sehen.

    Wenn der Bezi etwas anderes sagt bzw. du etwas anderes nimmst weil du dafür einen Grund findest- lass es uns wissen.

    6 Mal editiert, zuletzt von Insulaner (8. Mai 2019 um 15:13) aus folgendem Grund: #3

  • Den Bezirksrevisor habe ich noch nicht gefragt....
    Soweit ich irgendwas hinzurechne, wird wohl eh Erinnerung eingelegt.
    (wegen der ausdrücklichen Unterscheidung zwischen "Kaufpreisteil Kaufgegenstand" und "Baukostenzuschuss")

    Normalerweise beziehen sich "vorbehaltene Nutzungen" ja auf das veräußerte Grundstück, nicht auf ein "fremdes"...
    Aber ich werde jetzt mal aus 7 Millionen erheben...

  • Den Bezirksrevisor habe ich noch nicht gefragt....
    Soweit ich irgendwas hinzurechne, wird wohl eh Erinnerung eingelegt.
    (wegen der ausdrücklichen Unterscheidung zwischen "Kaufpreisteil Kaufgegenstand" und "Baukostenzuschuss")

    Normalerweise beziehen sich "vorbehaltene Nutzungen" ja auf das veräußerte Grundstück, nicht auf ein "fremdes"...
    Aber ich werde jetzt mal aus 7 Millionen erheben...

    Kaufpreisteil sagt m.M.n. schon, dass für uns beide Teile relevant sind. Wer weiß schon welche Gründe (Steuer) dahinter liegen.

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