Der Kaufpreis für ein Gewerbeobjekt beträgt 7 Millionen.
Dabei entfallen 3 Millionen auf den Kaufgegenstand und 4 Millionen werden dem Verkäufer als Baukostenzuschuss für die Verlegung von dessen Gewerbebetrieb bezahlt.
Aus welchem Wert erhebe ich meine Gebühren? Kann ich den Baukostenzuschuss ganz oder teilweise (20 %, § 50 Nr. 4 GNotKG) zum Kaufpreis hinzurechnen, § 47 S. 2 GNotKG???