Vorschusszahlung in NRW

  • Wie ihr oben feststellen könnt, wende ich die nicht mehr an. Ist der Vorschuss da, ist gut. Ist er nicht da aber auch. Dann gibt es halt eine Sollstellung. Wenn ich keine Zwischenverfügung machen muss, habe ich so jede Akte nur 1x auf dem Tisch. Das ist für mich einfacher, insgesamt aber auch deutlich effektiver und spart im Hinblick auf die Gesamtbearbeitung durch SE und Rpfl wahrscheinlich deutlich mehr, als die paar Kostenrechnungen, die uU wirklich nicht gezahlt werden. Und letztlich will der Staat doch, dass wir auch kostenbewusst arbeiten.

    Deine Verfahrensweise finde ich auch absolut sympathisch.
    Wenn man sich dann noch vor Augen führt, dass § 12 Abs. 6 GKG eine Soll-Vorschrift ist und bei elektronischen Anträgen nach § 829a ZPO schon eine Ausnahme gilt, gibt es daran absolut nichts zu beanstanden.
    Zudem schafft es die Justizkasse (bei uns mittlerweile "Zentrale Zahlstelle Justiz") irgendwie immer, an ihre Kohle zu kommen.
    Der KB macht hier immer Sammelrechnungen für alle Verfahren (Kostenschuldner: Unser AG), damit es buchungstechnisch abgeschlossen ist. Eine entsprechende Sollstellung würde ihm daher Mehrarbeit machen - aber es wäre eine grüne Zahlungsanzeige vermieden, die genauso viel Arbeit macht (EPOS ist doch toll... nicht).

    Ich höre schon das "Das haben wir aber schon immer so gemacht" von diversen Sitzen :D

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Als Gläubigervertreter finde ich die elektronische Kostenmarke eine sehr sinnvolle und fortschrittliche Sache. Wir leben im Zeitalter der Digitalisierung, da ist sowas mehr als überfällig.

    Leider muss man aber wieder einmal mitansehen, dass die Zersplitterung der Vorschriften in den 16 Bundesländern mit jeweils eigener Justizverwaltung auch bei diesem Punkt kontraproduktiv ist. Was spricht denn dagegen, die elektronische Kostenmarke in allen Bundesländern zu akzeptieren? Doch wahrscheinlich nur wieder kleingeistige Verteilungskämpfe von Pfennigfuchsern.

    Denn gerade die EK mit ihrem Barcode ist doch prädestiniert um nachzuvollziehen, welches Bundesland sie ausgegeben hat und in welchem Bundesland sie eingelöst wurde. Auf Knopfdruck könnten dann die vereinnahmten Gelder verteilt werden.

    Aber nein, noch immer gibt es Länder die den Scheck wollen und Länder wie Hessen, die gar nichts wollen, sondern immer die 20,00 EUR zum Soll stellen.

    Der Gerichtskostenstempler ist ein antiquarischer Anachronismus, der sich zudem erst bei einer nennenswerten Stückzahl lohnt.

    Die EK hätte das Zeug, die gesamte Gerichtskostenverwaltung zu revolutionieren, man denke z.B. daran, dass Bieter in der Versteigerung damit die Sicherheitsleistung überweisen und im Termin nachweisen könnten. Und zwar sogar dann, wenn sich nicht wie jetzt 14 Tage sondern erst 2 Tage vor dem Termin überweisen, weil die EK den Eingang sofort anzeigt.

    Ich sehe bei der EK nur Vorteile.

    Thema Scheck: man frage mal 10 beliebig ausgewählte Jugendliche unter 25 was das ist, wie das aussieht und was man beachten muss. Viel Spaß.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Denn gerade die EK mit ihrem Barcode ist doch prädestiniert um nachzuvollziehen, welches Bundesland sie ausgegeben hat und in welchem Bundesland sie eingelöst wurde. Auf Knopfdruck könnten dann die vereinnahmten Gelder verteilt werden.

    Das klingt in der Theorie sehr einfach. In der Praxis sieht es anders aus. Der Kauf einer elektronischen Kostenmarke im Bundesland X wäre dort erstmal als Einnahme zu buchen. Bei Einlösung dieser Kostenmarke im Bundesland Y müsste man das dann dort als ... ja, als was? ... buchen. Eine Einnahme wäre es zunächst nicht, sondern nur eine Forderung gegen das Bundesland X. Es gibt in den Bundesländern keine einheitlichen Anwendungen für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen. Um das auszugleichen, müsste man wahrscheinlich erstmal sowas wie eine multidirektionale Schnittstelle zwischen diesen Anwendungen haben. Damit dürfte das Thema erledigt sein. ;)

  • Als Gläubigervertreter finde ich die elektronische Kostenmarke eine sehr sinnvolle und fortschrittliche Sache. Wir leben im Zeitalter der Digitalisierung, da ist sowas mehr als überfällig.

    Leider muss man aber wieder einmal mitansehen, dass die Zersplitterung der Vorschriften in den 16 Bundesländern mit jeweils eigener Justizverwaltung auch bei diesem Punkt kontraproduktiv ist. Was spricht denn dagegen, die elektronische Kostenmarke in allen Bundesländern zu akzeptieren? Doch wahrscheinlich nur wieder kleingeistige Verteilungskämpfe von Pfennigfuchsern.

    Denn gerade die EK mit ihrem Barcode ist doch prädestiniert um nachzuvollziehen, welches Bundesland sie ausgegeben hat und in welchem Bundesland sie eingelöst wurde. Auf Knopfdruck könnten dann die vereinnahmten Gelder verteilt werden.

    Aber nein, noch immer gibt es Länder die den Scheck wollen und Länder wie Hessen, die gar nichts wollen, sondern immer die 20,00 EUR zum Soll stellen.

    Der Gerichtskostenstempler ist ein antiquarischer Anachronismus, ....


    Weshalb? :gruebel: Dieser wird immer noch gern verwendet, sei es für Pfüb-Anträge, Zivilverfahren oder Fam-Verfahren.

    Für alle Beteiligten ist dieser zumindest einfacher zu händeln als die Zahlung mittels Scheck.

  • ...und Länder wie Hessen, die gar nichts wollen, sondern immer die 20,00 EUR zum Soll stellen.

    ...
    Die EK hätte das Zeug, die gesamte Gerichtskostenverwaltung zu revolutionieren, man denke z.B. daran, dass Bieter in der Versteigerung damit die Sicherheitsleistung überweisen und im Termin nachweisen könnten. Und zwar sogar dann, wenn sich nicht wie jetzt 14 Tage sondern erst 2 Tage vor dem Termin überweisen, weil die EK den Eingang sofort anzeigt.

    ...

    Gibt es noch ein zweites Hessen?? :gruebel: Das ist völliger Unfug, was du sagst! Wir nehmen keine Schecks, Kostenstempler werden aber genommen. Das wird auch äußerst rege genutzt!

    Wenn es bei der Sicherheit für Gebote nur um einfach oder schnell ginge, wäre Bargeld nicht ausgeschlossen worden. Da gibt es andere Gründe!

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Gibt es noch ein zweites Hessen?? :gruebel: Das ist völliger Unfug, was du sagst! Wir nehmen keine Schecks, Kostenstempler werden aber genommen. Das wird auch äußerst rege genutzt!

    Wenn es bei der Sicherheit für Gebote nur um einfach oder schnell ginge, wäre Bargeld nicht ausgeschlossen worden. Da gibt es andere Gründe!

    Ich bitte meine Beiträge im Fall einer Antwort darauf genau zu lesen. Ich habe an keiner Stelle behauptet, dass Gerichtskostenstempler nicht angenommen werden würden. Ich habe behauptet, dass es eine Anachronismus ist.

    Für eine kleine Anwaltskanzlei/Inkassounternehmen macht die Anschaffung solch eines Gerätes betriebswirtschaftlich keinen Sinn. Die Dinger sind richtig teuer. Wenn man im Monat mehr als 20-30 PfüBs hat oder sogar Großgläubiger vertritt sieht das anders aus, aber das sind nur wenige Kanzleien.

    Dass die Gerichts das anders empfinden, weil da sehr viele Anträge mit Gerichtskostenstemplern ankommen liegt auf der Hand, denn diese vielen Anträge kommen von den Großgläubigern und Großkanzleien.

    Und wo habe ich denn wieder Bargeld für die Sicherheitsleistung ins Spiel gebracht?

    Ich kann wirklich nur hoffen, dass Du Anträge über die Du zu entscheiden hast nicht ebenso oberflächlich liest wie meine hier im Forum.

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  • Denn gerade die EK mit ihrem Barcode ist doch prädestiniert um nachzuvollziehen, welches Bundesland sie ausgegeben hat und in welchem Bundesland sie eingelöst wurde. Auf Knopfdruck könnten dann die vereinnahmten Gelder verteilt werden.

    Das klingt in der Theorie sehr einfach. In der Praxis sieht es anders aus. Der Kauf einer elektronischen Kostenmarke im Bundesland X wäre dort erstmal als Einnahme zu buchen. Bei Einlösung dieser Kostenmarke im Bundesland Y müsste man das dann dort als ... ja, als was? ... buchen. Eine Einnahme wäre es zunächst nicht, sondern nur eine Forderung gegen das Bundesland X. Es gibt in den Bundesländern keine einheitlichen Anwendungen für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen. Um das auszugleichen, müsste man wahrscheinlich erstmal sowas wie eine multidirektionale Schnittstelle zwischen diesen Anwendungen haben. Damit dürfte das Thema erledigt sein. ;)

    In den Finanzverwaltungen funktioniert das doch problemlos, dass ein Bürger seine Lohnsteuer in Bundesland A bezahlt (Arbeitsstätte) und in Bundesland B beim Jahresausgleich zuückbekommt (Wohnsitz). Aber man muss natürlich wollen, daran scheint es mir zu hapern.

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  • Bitte etwas zurückhaltender mit der Schelte, lieber Bukowski. Du schriebst, Hessen würde immer nur Sollstellungen vornehmen und sonst "gar nichts wollen", was für den unvoreingenommenen Leser impliziert, daß keinerlei Vorschüsse angenommen würden. Darauf hat Araya den Hinweis gegeben, daß Hessen zwar keine Schecks annehmen würde, Gerichtskostenstempler aber sehr wohl akzeptiert und daher "gar nichts wollen" wohl nicht ganz richtig ist.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Vielleicht solltest du deine eigenen Beiträge auch mal lesen. Ich zitiere (Hervorhebung durch mich): Länder wie Hessen, die gar nichts wollen, sondern immer die 20,00 EUR zum Soll stellen
    Wie soll man das sonst verstehen?


    Das Bargeld habe ich ins Spiel gebracht! Aber bewusst.
    Hier habe ich deine Ausführungen zum EK so verstanden, dass es einfacher wäre, als die aktuellen Variante. Und da meinte ich, dass es augenscheinlich nicht um einfach geht, da es sonst das Bargeld noch geben würde. Es geht also um was anderes. Das diente nur der Verdeutlichung. (Weiteres Beispiel: In Hessen gibt es Kassenautomaten, mit denen man Einzahlungen vornehmen kann. Hier ist die Sicherheitsleistung ebenfalls ausdrücklich ausgenommen. Wäre aber auch einfach, einzahlen, Quittung vorlegen, gut. Ist aber nicht gewollt.)

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  • Bitte etwas zurückhaltender mit der Schelte, lieber Bukowski. Du schriebst, Hessen würde immer nur Sollstellungen vornehmen und sonst "gar nichts wollen", was für den unvoreingenommenen Leser impliziert, daß keinerlei Vorschüsse angenommen würden. Darauf hat Araya den Hinweis gegeben, daß Hessen zwar keine Schecks annehmen würde, Gerichtskostenstempler aber sehr wohl akzeptiert und daher "gar nichts wollen" wohl nicht ganz richtig ist.

    Richtig. (Mein Beitrag wurde durch ein dienstliches Telefonat verzögert :D)

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  • Etwas verspätet an dieser Stelle einen lieben Dank an alle Rückmelder/innen :)
    In der konkreten Sache wurde der Vorschuss zwischenzeitlich ohne weitere Stellungnahme über Sollstellung gezahlt.
    Ansonsten lasse ich natürlich jedem seine Arbeitsweise, sehe jedoch das systematische Umgehen der Vorschusspflicht aus Gründen der Arbeitserleichterung kritisch und verzichte auch weiterhin ausschließlich in begründeten Einzelfällen (z. B. bei nachweislicher Vorpfändung) auf vorherige Zahlung.
    Zum Thema Scheck und Außenwirkung: dabei dürfte es sich doch um eine Leistung an Erfüllungs statt, die - da sie der Annahme bedarf (§ 364 BGB) - m. E. auch rechtsverbindlich innerhalb eines Bundeslandes geregelt werden können sollte...

  • Etwas verspätet an dieser Stelle einen lieben Dank an alle Rückmelder/innen :)
    In der konkreten Sache wurde der Vorschuss zwischenzeitlich ohne weitere Stellungnahme über Sollstellung gezahlt.
    Ansonsten lasse ich natürlich jedem seine Arbeitsweise, sehe jedoch das systematische Umgehen der Vorschusspflicht aus Gründen der Arbeitserleichterung kritisch und verzichte auch weiterhin ausschließlich in begründeten Einzelfällen (z. B. bei nachweislicher Vorpfändung) auf vorherige Zahlung.
    Zum Thema Scheck und Außenwirkung: dabei dürfte es sich doch um eine Leistung an Erfüllungs statt, die - da sie der Annahme bedarf (§ 364 BGB) - m. E. auch rechtsverbindlich innerhalb eines Bundeslandes geregelt werden können sollte...

    Wegen 20 Euro? Rechne doch mal aus, was die doppelte Vorlage unterm Strich durch die Mehrarbeit an Kosten verursacht. UU könnte da das Milchmädchen helfen, wenn es ganz schlecht wird. Insbesondere unter der Berücksichtigung, wie oft denn tatsächlich die nachträgliche Kostenrechnung nicht gezahlt wird.

    Ich kenne Kolleg/inn/en, die sogar Zwangsversteigerungsverfahren gänzlich ohne Vorschuss bearbeiten. Das finde ich zwar auch alles andere als gut und kann es nicht nachvollziehen, zumal der Sachverständige ja auch noch tatsächlich eine Auszahlung aus dem Haushalt erhält, und zwar in aller Regel vierstellig, und nicht nur eine geringe Einzahlung fehlt.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Wegen 20 Euro? Rechne doch mal aus, was die doppelte Vorlage unterm Strich durch die Mehrarbeit an Kosten verursacht. UU könnte da das Milchmädchen helfen, wenn es ganz schlecht wird. Insbesondere unter der Berücksichtigung, wie oft denn tatsächlich die nachträgliche Kostenrechnung nicht gezahlt wird.

    Ich kenne Kolleg/inn/en, die sogar Zwangsversteigerungsverfahren gänzlich ohne Vorschuss bearbeiten. Das finde ich zwar auch alles andere als gut und kann es nicht nachvollziehen, zumal der Sachverständige ja auch noch tatsächlich eine Auszahlung aus dem Haushalt erhält, und zwar in aller Regel vierstellig, und nicht nur eine geringe Einzahlung fehlt.

    Gefühlt als Gläubiger ca. 20% aller Gerichte. Erstaunlicherweise fast nur welche aus den westlichen Bundesländern, warum weiß ich nicht.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

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