Wie ihr oben feststellen könnt, wende ich die nicht mehr an. Ist der Vorschuss da, ist gut. Ist er nicht da aber auch. Dann gibt es halt eine Sollstellung. Wenn ich keine Zwischenverfügung machen muss, habe ich so jede Akte nur 1x auf dem Tisch. Das ist für mich einfacher, insgesamt aber auch deutlich effektiver und spart im Hinblick auf die Gesamtbearbeitung durch SE und Rpfl wahrscheinlich deutlich mehr, als die paar Kostenrechnungen, die uU wirklich nicht gezahlt werden. Und letztlich will der Staat doch, dass wir auch kostenbewusst arbeiten.
Deine Verfahrensweise finde ich auch absolut sympathisch.
Wenn man sich dann noch vor Augen führt, dass § 12 Abs. 6 GKG eine Soll-Vorschrift ist und bei elektronischen Anträgen nach § 829a ZPO schon eine Ausnahme gilt, gibt es daran absolut nichts zu beanstanden.
Zudem schafft es die Justizkasse (bei uns mittlerweile "Zentrale Zahlstelle Justiz") irgendwie immer, an ihre Kohle zu kommen.
Der KB macht hier immer Sammelrechnungen für alle Verfahren (Kostenschuldner: Unser AG), damit es buchungstechnisch abgeschlossen ist. Eine entsprechende Sollstellung würde ihm daher Mehrarbeit machen - aber es wäre eine grüne Zahlungsanzeige vermieden, die genauso viel Arbeit macht (EPOS ist doch toll... nicht).
Ich höre schon das "Das haben wir aber schon immer so gemacht" von diversen Sitzen