Mir ist, als hätte ich erst kürzlich hier etwas dazu gelesen, aber ich finde es partout nicht wieder :(:
Eine notarielle Urkunde, die der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf, enthält die übliche Doppelvollmacht für den beurkundenden Notar. Soweit alles unproblematisch. Zugesetzt ist allerdings der Passus: "Mitteilung und Empfangnahme werden durch Eigenurkunde auf einer Ausfertigung der Genehmigungsbeschlüsse erklärt."
Letzteres habe ich natürlich nicht, sondern die Eigenurkunde ist ein loses Blatt.
Mal abgesehen von der Frage, warum ich so was in die Urkunde reinschreibe, dann aber nicht mache, frage ich mich, ob mich das als Grundbuchamt interessieren muss.
Würdet ihr das beanstanden?