Wenn mehr als 25.000 EUR vorhanden sind, erheben wir Kosten bei Anordnung der Betreuung für das laufende und das darauffolgende Jahr.
Wenn jedoch weniger Geld da ist, erfolgt der Kostenvermerk "keine Kosten". Soweit ist die Sache vereinfacht dargestellt ja klar
Meine Frage ist: Gilt dieser 1. Vermerk hinsichtlich einer Nichterhebung von Kosten auch für das angefangene und das folgende Jahr in Einheit? Wenn der Betreute also bei Anordnung der Betreuung weniger als 25.000 EUR hatte und daher keine Kosten zu erheben waren, er aber zum 01.01. des folgenden Jahres mehr als 25.000 EUR hat......?
Ich bin der Meinung, dass nun bereits für das 2. Jahr die Kosten zu erheben sind, finde aber irgendwie nicht so wirklich die Eindeutigkeit im Gesetz.
Die andere Meinung hier ist, dass auch die Entscheidung über die Nichterhebung analog zur Kostenerhebung für das laufende und das kommende Jahr getroffen wurde.
Könnt ihr hierzu etwas hilfreiches mitteilen?
Danke