Pfändung bei einem Gemeinschaftskonto trotz Restschuldbefreiung

  • Hallo liebe Leute,

    ich habe hier einen Schuldner dem bereits die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Bevor das Inso-V eröffnet wurde erging ein Pfüb gegen ihn und seine Frau. Gepfändet wurde damals auch das Gemeinschaftskonto. Die Bank trägt vor, dass sie weiterhin gegen die Ehefrau vollstreckt und deshalb der Schuldner nur auf die Freibeträge zugreifen könne.

    Inwiefern ist hier die Restschuldbefreiung zu beachten?

  • Ja, da läuft schon in der Fragestellung einiges durcheinander.

    Und wieso "trägt die Bank vor" ? Worum geht es denn bzw. welcher Antrag liegt vor ?

    Ansonsten grundsätzlich:

    Wenn "dem Schuldner" die Restschuldbefreiung erteilt wurde und "der Ehefrau" nicht, dann kann die Bank natürlich weiter gegen die Ehefrau vollstrecken und wenn die Ansprüche der Ehefrau gegen die Bank gepfändet wurden, dann wirkt diese Pfändung.

    Dem Schuldner wäre natürlich dringendst anzuraten, kein Gemeinschaftskonto mit seiner Ehefrau zu führen, da Gläubiger seiner Ehefrau dieses Konto pfänden können bzw. auch eine alte Pfändung dort noch wirkt.

    Wurde das Gemeinschaftskonto erst nach der RSB neu eröffnet ? Ansonsten wäre das Problem doch während der Inso/RSB-Phase bereits aufgetaucht, da ja die Pfändung der Ansprüche der Ehefrau gegen die Bank auch dort wirksam gewesen sein müsste.


    Wenn aber da steht, der Schuldner könne über Freibeträge verfügen, dann deutet das darauf hin, dass "der Schuldner" ein eigenes Konto hat, welches als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Diesbezüglich wiederum könnte der Schuldner (nicht aber die Ehefrau) natürlich verlangen, dass aufgrund seiner erteilten RSB die Verstrickung der gegen ihn persönlich bzw. seiner eigenen Ansprüche gegen die Bank gerichteten Kontopfändung aufgehoben wird.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!