Wer ist zuständig für die Einlegung der Erinnerung?

  • Hallo Forengemeinde!

    Zu vollstrecken ist bei mir eine Zwangshaft in einem anderen Bundesland (Schuldner wohnt nicht im hiesigen Bezirk). Haftbefehl sowie Vollstreckungsauftrag an die zuständige GV-Verteilerstelle ist erfolgt. Nunmehr teilt der GV mit, dass er den Antrag ablehne, da es für ihn hohe Kosten verursachen würde, die Person in die richtige JVA einzuliefern.

    Dass dagegen das Rechtsmittel der Erinnerung statthaft ist, habe ich bereits rausgefunden. Meine Fragen:

    Legt der Rechtspfleger gegen das Ablehnungsschreiben Rechtsmittel ein oder der Richter?

    Für Antworten bin ich sehr dankbar!

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