Bezeichnung im Pfüb bei Pfändung künftiger Rente

  • Hallo,
    ich konnte leider über die Suchfunktion nichts finden und komme alleine nicht weiter. In Kurzform:

    Wir haben für den Gläubiger die künftige zu erwartende Rente (gesetzliche Rente) des Schuldners gepfändet. Der Schuldner hat bisher noch keine Rente beantragt. Ein weiterer Gläubiger hat bereits vor einigen Jahren ebenfalls die gesetzliche Rente des Schuldners gepfändet. Wir gehen davon aus, dass seinerzeit als Anspruch im Pfüb angegeben wurde "Rente" und nicht "künftige Rente" o.ä.

    Nach meiner Meinung dürfte diese Pfändung eventuell ins Leere gehen, da der Schuldner ja noch keine laufende Rente bezieht :gruebel:
    Lieg ich damit richtig? Das spräche natürlich dann bei der Rangfolge zu unseren Gunsten. Die Rentenversicherung sieht es leider nicht so wie wir.

    Ich würde mich über Eure Meinungen freuen

  • Zielführend wäre hier nur, sich eine Abschrift des anderen Pfändungsbeschlusses aushändigen zu lassen, um den genauen Wortlaut in Erfahrung zu bringen. Alles andere wäre Spekulation.

    Gerade wenn die Pfändung schon einige Jahre her ist, könnte es z. B. sein, daß es ein noch nicht formulargebundener Antrag war; in diesem war regelmäßig die Formulierung "die angeblichen gegenwärtigen und künftigen Ansprüche" enthalten. Im Übrigen ist der Beschluß natürlich auch auslegungsfähig und man kann auch ohne eine entsprechende wörtliche Formulierung anhand anderer Umstände dazu kommen, daß auch die künftige Rente als gepfändet anzusehen ist.

    Aus der Ferne betrachtet würde ich mich da eher nicht auf einen Prozeß einlassen.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Die Drittschuldnererklärung zu eurer Pfändung dürfte doch alles maßgebliche enthalten.
    Sofern Ihr im Nachrang seid, kann man ja Ermittlungen anstellen. Ganz auf den Kopf gefallen ist die DRV ja auch nicht, was die rechtliche Würdigung von eingehenden Pfändungen eingeht.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

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    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Vielen Dank für Eure Meinungen :)
    dann werde ich zunächst versuchen, an den Pfüb zu gelangen. Könnte sogar sein, dass ich den irgendwo in den Tiefen der Akte finde, die Angelegenheit dauert schon Jahre an.
    Bis dahin wünsche ich allen ein schönes Wochenende

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