Ein Engländer stirbt mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
Es gibt in gemeinschaftliches handschriftliches Testament mit seiner deutschen Ehefrau, welches die gegenseitige Erbeinsetzung anordnet.
Der Verstorbene hinterlässt neben Grundbesitz in Deutschland auch ein Haus in Spanien.
Kann ein europäisches Nachlasszeugnis beantragt werden?