Ich habe mir einen Registerauszug eines bekannten "Socialmedia-Stars" gezogen, der annähernd 5 Millionen Follower hat. Dieser tritt im veröffentlichten Gesellschaftsvertrag (sowohl als "Anwesender", als auch als Geschäftsführer) mit seiner privaten Wohnanschrift auf. Und gerade solchen Menschen geht es doch penibel darum, ihre Anschrift geheim zu halten.
Warum, weil dann alle sehen, dass seine coolen Instagrams aus einer AirBNB-Wohnung stammen und er in Wahrheit in einem Plattenbauhochhaus in Mümmelmannsberg wohnt? Da sehe ich jetzt nicht warum das ein höheres Gewicht haben sollte als der Schutz des Geschäftsverkehrs (und da gehört insbesondere dazu, dass man nachvollziehen kann, mit wem genau man potentiell Geschäfte macht).