Hallo,
ich überlege gerade, ob es im Registerrecht die Möglichkeit für Prominente gibt, ihre Daten vor der Veröffentlichung zu "schützen". Ich habe ein wenig gesucht, bin aber bisher nicht fündig geworden.
Versteht mich nicht falsch: Vor dem Gesetz ist jeder gleich, keine Frage und mit widerstrebt auch eine Förderung von Klassengesellschaften. Aber es gibt doch sicherlich Menschen, die von Fans, der Presse oder wem auch immer nahezu tyrannisiert werden und deshalb nicht noch beispielsweise in einem Gesellschaftsvertrag mit ihrer Wohnanschrift auftauchen wollen. Dass sie sich das im Ergebnis selber ausgesucht haben und was auch noch dagegen sprechen könnte, ist mir auch klar. Vielleicht kennt ja dennoch jemand eine Rechtsgrundlage.
Herzlichen Dank!