Daten prominenter Gesellschafter

  • Ich habe mir einen Registerauszug eines bekannten "Socialmedia-Stars" gezogen, der annähernd 5 Millionen Follower hat. Dieser tritt im veröffentlichten Gesellschaftsvertrag (sowohl als "Anwesender", als auch als Geschäftsführer) mit seiner privaten Wohnanschrift auf. Und gerade solchen Menschen geht es doch penibel darum, ihre Anschrift geheim zu halten.

    Warum, weil dann alle sehen, dass seine coolen Instagrams aus einer AirBNB-Wohnung stammen und er in Wahrheit in einem Plattenbauhochhaus in Mümmelmannsberg wohnt? Da sehe ich jetzt nicht warum das ein höheres Gewicht haben sollte als der Schutz des Geschäftsverkehrs (und da gehört insbesondere dazu, dass man nachvollziehen kann, mit wem genau man potentiell Geschäfte macht).

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Warum, weil dann alle sehen, dass seine coolen Instagrams aus einer AirBNB-Wohnung stammen und er in Wahrheit in einem Plattenbauhochhaus in Mümmelmannsberg wohnt? Da sehe ich jetzt nicht warum das ein höheres Gewicht haben sollte als der Schutz des Geschäftsverkehrs (und da gehört insbesondere dazu, dass man nachvollziehen kann, mit wem genau man potentiell Geschäfte macht).

    Nein weil es schon Fälle gab bei denen die Privatanschriften derartiger "Promis" im Internet bekannt wurden und daraufhin andauernd haufenweise "Fans" dann zum Wohnort des Prominenten gereist sind und dessen Privatsphäre ruiniert haben und dazu zugleich auf eine massive Belastung für die Nachbarn des Promis darstellten.

  • Die Nachbarn haben mein Mitgefühl, das war es dann aber auch schon.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Warum, weil dann alle sehen, dass seine coolen Instagrams aus einer AirBNB-Wohnung stammen und er in Wahrheit in einem Plattenbauhochhaus in Mümmelmannsberg wohnt? Da sehe ich jetzt nicht warum das ein höheres Gewicht haben sollte als der Schutz des Geschäftsverkehrs (und da gehört insbesondere dazu, dass man nachvollziehen kann, mit wem genau man potentiell Geschäfte macht).

    Nein weil es schon Fälle gab bei denen die Privatanschriften derartiger "Promis" im Internet bekannt wurden und daraufhin andauernd haufenweise "Fans" dann zum Wohnort des Prominenten gereist sind und dessen Privatsphäre ruiniert haben und dazu zugleich auf eine massive Belastung für die Nachbarn des Promis darstellten.

    Das hat aber mit allgemeinem Datenschutz, der, wie der Name schon sagt, allgemein gilt, nichts zu tun.
    Außerdem erwarte ich von Personen, die für sich selbst ein gesteigertes Schutzbedürfnis sehen, das erst mal selbst beachten; zum einen im täglichen Umgang mit ihren Posts, zum anderen in ihrem Geschäftsleben.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Nur so zum Abschluss:
    Diese Diskussion ist nicht neu.
    Bereits 1988/1989 machte man sich in verschiedenen Ministerien Gedanken um den Schutz der privaten Daten von (Bank)Vorständen als sogen. "gefährdete Personen".
    Es wurde darauf hingewiesen -wie meine Vorposter z.T. auch-, dass die registerrechtlichen Vorschriften keine vollständige Anschrift verlangen, sondern nur die Angabe des "Wohnortes".

    Je nach Größe der politischen Gemeinde ist das natürlich kein besonderer Schutz ...
    Andererseits sind sich diese Personen durchaus der Gefahren bewusst und handeln in der Regel dementsprechend.

    In wieweit die Notare Möglichkeiten haben, die Anschriften der jeweiligen Beteiligten verdeckt zu halten, richtet sich nach dem BeurkG und der Dienstordnung für Notare usw.

    I. Ü. handelt es sich beim Handelsregister halt um ein öffentliches Register, das jeder einsehen darf (§ 9 HGB).
    Als weitere Lösung bleibt ja die Strohmanngründung mit Treuhandvertrag usw.

  • Ich danke nochmals für die ernstgemeinten und hilfreichen Antworten, wollte aber gar nicht so ein Fass aufmachen. Schade finde ich nur, dass mitunter auf sehr unangenehme Weise geantwortet wird - aber jedem das Seine.

  • Ich möchte nur auf § 10 a HGB und insbesondere auf Absatz 3 verweisen. So wie ich das verstanden habe, kann daher ein Beteiligter nicht verlangen, dass wir seine Daten "zensieren".

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

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