Hallo,
mal eine grundsätzliche Frage. Was tun, wenn der VU in Haft ist und kein Sicherung von Vermögenswerten im Hinblick auf die Einziehung erfolgt ist?
Es gibt bei uns eine AV für eine Vermögensanfrage bei der JVA - gilt aber eigentlich für Kosten... Das ist ein Fragebogen ähnlich einem Protokoll beim Gerichtsvollzieher.
Ob man das analog auch für die Vollstreckung der Einziehung machen kann?
Oder Eigengeld einfach auf Verdacht mal pfänden?
Eine BAFIN-Anfrage mache ich sowieso, aber was bringt die Haft für Möglichkeiten bei der Vollstreckung?
Danke für eure Hilfe,
Jalu