Im Grundbuch Blatt 500 ist X als Alleineigentümer eines Grundstücks eingetragen. Im Grundbuch Blatt 600 ist X als Mitglied einer Erbengemeinschaft als Miteigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen.
Vorgelegt wird die Ausfertigung eines Erbscheins, nach den X verstorben und von Y und Z beerbt wurde. Weiter vorgelegt wird ein formloser Abschichtungsvertrag bezüglich Grundbuch Blatt 500, nach dem Y aus der Erbengemeinschaft ausscheidet und Z als Alleieigentümer im Grundbuch Blatt 500 eingetragen werden soll. Dies wird im Wege der Grundbuchberichtigung formlos beantragt. Für das Grundbuch Blatt 600 wird der ein notariell beglaubigter Antrag vorgelegt, die Erbengemeinschaft (bestehend aus Y und Z) anstelle von X im Grundbuch Blatt 600 einzutragen.
1) Kann ein Abschichtungsvertrag (mit Wirkung auch gegenüber er dem Grundbuchamt) auch nur über ein einzelnes Grundstück geschlossen werden, so dass die oben genannte Konstellation grundsätzlich in den beiden Grundbüchern eingetragen werden kann?
2) M.E. ist zu den genannten Unterlagen die Berichtigungsbewilligung von Y und Z bzgl. der Grundbuchberichtigung aufgrund des Abschichtungsvertrags in öffentlich beglaubigter Form (alternativ die Nachholung der öffentlichen Beglaubigung der Unterschriften unter dem Abschichtungsvertrag und dessen erneute Vorlage beim Grundbuchamt) und eine steuerliche UB vorzulegen. Wie seht Ihr das?