Auseinandersetzung niederländische Gütergemeinschaft

  • im Grundbuch sind die Eheleute A und B in Gütergemeinschaft nach niederländischem Recht an einen 1/2 Anteil eingetragen. Ebenso sind die Eheleute C und D in Gütergemeinschaft nach niederländischem Recht am anderen 1/2 Anteil eingetragen.

    Nunmehr setzen sich A und B in einem Auseinandersetzungsvertrag nebst Scheidungsfolgevereinbarung, in der Weise auseinander, dass B den 1/2 Anteil zu Alleineigentum erhalten soll.
    Die Auseinandersetzung soll auch erfolgen, wenn die Scheidung nicht erfolgt.
    Ich habe nun nachgelesen, dass eine Auseinandersetzung nur bei Scheidung möglich ist. Hier ist aber wohl noch keine Scheidung erfolgt.
    Können sich die Eheleute ohne Scheidung an dem 1/2 Anteil auseinandersetzen?


    In einem weiteren Vertrag übergeben die Eheleute C und D ihren 1/2 Anteil an B. Dies dürfte keine Probleme bereiten oder ?

  • Ist da vielleicht irgendwo Gütertrennung vereinbart? Sonst macht eine solche Auseinandersetzung vor Scheidung nämlich meist nicht viel Sinn.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Der Auseinandersetzungsvertrag zwischen A und B ist von 2017.
    Ich habe nichts gefunden, der eine Auseinandersetzung ohne Scheidung verbietet.

    Der Übertragungsvertrag von C und D auf B ist von 2019. B soll Alleineigentum erhalten. Hier wird erklärt, dass B immer noch im niederländischen Güterstand verheiratet ist. Dann erwirbt er doch an dem Anteil kein Alleineigentum, sondern er wäre allein zwar einzutragen aber mit dem Hinweis auf dem niederländischen Güterstand.
    Beantragt ist jedoch nur der Vollzug der Auseinandersetzung von 2017 und danach die Eintragung einer Grundschuld wobei B als Eigentümer des 1/2 Anteils auftritt und in Belastungsvollmacht für C und D.
    Kann er den Anteil(von C und D) ohne Zustimmung die Ehefrau belasten?

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