im Grundbuch sind die Eheleute A und B in Gütergemeinschaft nach niederländischem Recht an einen 1/2 Anteil eingetragen. Ebenso sind die Eheleute C und D in Gütergemeinschaft nach niederländischem Recht am anderen 1/2 Anteil eingetragen.
Nunmehr setzen sich A und B in einem Auseinandersetzungsvertrag nebst Scheidungsfolgevereinbarung, in der Weise auseinander, dass B den 1/2 Anteil zu Alleineigentum erhalten soll.
Die Auseinandersetzung soll auch erfolgen, wenn die Scheidung nicht erfolgt.
Ich habe nun nachgelesen, dass eine Auseinandersetzung nur bei Scheidung möglich ist. Hier ist aber wohl noch keine Scheidung erfolgt.
Können sich die Eheleute ohne Scheidung an dem 1/2 Anteil auseinandersetzen?
In einem weiteren Vertrag übergeben die Eheleute C und D ihren 1/2 Anteil an B. Dies dürfte keine Probleme bereiten oder ?