Slowakische Ehegatten, Erwerb zu Alleineigentum

  • Hallo,

    ich habe hier einen Kaufvertrag vorzuliegen, wonach das Grundstück von einem slowakischen Ehegatten zu Alleineigentum erworben werden soll. Im Kaufvertrag wird von dem slowakischen Erwerber und seiner ebenfalls anwesenden Ehefrau zugleich ein Ehevertrag dergestalt erklärt, dass beide für die güterrechtlichen Wirkungen ihrer Ehe slowakisches Recht wählen. Es soll der gesetzliche Güterstand des Rechts der Slowakei gelten. Die Ehefrau stimmt der Urkunde zu.

    Laut Kommentierung gilt in der Slowakei der gesetzliche Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft. Danach dürfte doch der Erwerb zu Alleineigentum ausgeschlossen sein oder liege ich da falsch? Ist der Alleinerwerb aufgrund der Zustimmung der Ehefrau möglich??? Und wenn nicht, gibt es eine Möglichkeit zur Behebung oder müsste ich den Antrag auf Eigentumsumschreibung sogleich zurückweisen?

    Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

    3 Mal editiert, zuletzt von Coco (26. Juni 2020 um 11:02)

  • Wenn Du sichere Kenntnis davon hast, dass das Berechtigungsverhältnis bzw. hier die Möglichkeit des Erwerbs zu Alleineigentum unzuläsig ist, darfst Du nicht eintragen.
    Bei der Errungenschaftsgemeinschaft wird das Vermögen gemeinschaftlich, welches während der Ehe erworben wurde (Bauer Int. Bezüge Rn. 287).
    Ob es bei der slowakischen Errungenschaftsgemeinschaft irgendeine Ausnahme gibt, weiß ich allerdings nicht.

    Ich würde es, glaube ich, unter Hinweis auf o.g. beanstanden. Vielleicht hat der Notar ja Kenntnis vom slowakischen Recht

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