Hallo,
ich habe hier einen Kaufvertrag vorzuliegen, wonach das Grundstück von einem slowakischen Ehegatten zu Alleineigentum erworben werden soll. Im Kaufvertrag wird von dem slowakischen Erwerber und seiner ebenfalls anwesenden Ehefrau zugleich ein Ehevertrag dergestalt erklärt, dass beide für die güterrechtlichen Wirkungen ihrer Ehe slowakisches Recht wählen. Es soll der gesetzliche Güterstand des Rechts der Slowakei gelten. Die Ehefrau stimmt der Urkunde zu.
Laut Kommentierung gilt in der Slowakei der gesetzliche Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft. Danach dürfte doch der Erwerb zu Alleineigentum ausgeschlossen sein oder liege ich da falsch? Ist der Alleinerwerb aufgrund der Zustimmung der Ehefrau möglich??? Und wenn nicht, gibt es eine Möglichkeit zur Behebung oder müsste ich den Antrag auf Eigentumsumschreibung sogleich zurückweisen?
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?