mehrere Betreuer VS

  • Ein ehrenamtl. Betreuer hat die VS. Dazu gibt es einen weiteren Berufsbetreuer der den Aufgabenkreis Prüfung und Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen gegenüber dem Betreuer hat.
    Kann ich nun zusätzlich einen Gegenbetreuer für die VS bestellen?

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

  • Grundsätzlich kannst Du das schon - der Zweck scheint ja auch zu sein, zukünftige Vermögensverschiebungen durch den Gegenbetreuer prüfen zu lassen.
    Ob das nicht ein bisschen viel Betreuer ist, muss Anhand der Akte entschieden werden. Ggf. wartet man auch ab, was der weitere Berufsbetreuer erstmal so ermittelt und vorschlägt?!

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  • Hallo zusammen!
    Ich hänge mich mal an.
    Vom Richter wurden zwei Berufsbetreuer bestellt.
    Der eine Betreuer 1 hat den Aufgabenkreis: "Vermögensangelegenheiten mit Einwilligungsvorbehalt, Gesundheitsfürsorge, Wohnungsangelegenheiten und Aufenthaltsbestimmung"
    und der andere Betreuer 2: "Abwicklung der Tätigkeit des Betreuten als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Sonnenschein GmbH und Klärung des derzeitigen Status des Betreuten im Verhältnis zur Sonnenschein GmbH".
    Geht das vor dem Hintergrund des § 1899 Abs. 1 S. 3 BGB? Es liegt ja kein Fall von Sterilisations-, Verhinderungs- oder Ersatzbetreuung vor, noch wurde ein Gegenbetreuer bestellt. Allerdings haben die beiden Berufsbetreuer unterschiedliche Aufgabenkreise... also vielleicht aber auch nur auf den ersten Blick, da der Aufgabenkreis des weiteren Betreuers 2 ja schon irgendwie in die Vermögensangelegenheiten fällt... oder?
    Den zuständige Betreuungsrichter wollte ich natürlich fragen, aber er ist nun längerfristig im Urlaub.
    Ich danke Euch!

  • § 1899 Absatz 1 Satz 3 BGB.

    Ist die Bestellung mehrerer Berufsbetreuer im vorliegenden Fall überhaupt zulässig?

    Meines Erachtens aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlauts nein. Und dem Betreuer steht insoweit auch kein Ermessen zu. Einer der bestellten Betreuer muss meines Erachtens ehrenamtlich tätig sein.

  • Die Bestellung eines weiteren Berufsbetreuers ist unzulässig.
    In solchen Fällen bietet es sich manchmal an, einen Betreuer, der besondere Kenntnisse hat (RA Unternehmensrecht?), als ehrenamtlichen Betreuer für den Sonderbereich (Stichwort: GmbH) zu bestellen, um ihm dann später eine angemessene Vergütung, die sogar höher als die des Berufsbetreuers sein kann, zu gewähren. Diese Möglichkeit scheidet allerdings aus, wenn der Betroffene mittellos ist.
    Da hier scheinbar kein ehrenamtl. Betreuer zur Verfügung steht, verstehe ich nicht, warum der Richter überhaupt zwei Betreuer bestellt hat. Da muss die Angelegenheit mit der GmbH schon sehr kompliziert sein, dass z. B. ein RA, der auch Berufsbetreuer ist, nicht alles übernehmen konnte.

  • Guten Morgen und Danke schon mal für Eure Antworten!

    Ja, der Fall ist recht kompliziert, es handelt sich um eine "Wohnungsverwaltungs-GmbH". Der Betreute/GF ist psychisch schwer und uneinsichtig erkrankt, hat aber noch weiter gearbeitet. In diesem Rahmen ist es dann zu erheblichen Problemen gekommen...

    Der Betreute soll (Vortrag Dritter) mittellos sein, was aber abzuwarten ist.

    @EddieMacken: Über die Möglichkeit den RA = Betreuer 2 als ehrenamtl. zu bestellen hab ich auch schon nachgedacht. MüKo sagt aber in RN 7 zu § 1899 BGB, dass selbst das nicht geht.

  • Ein ehrenamtl. Betreuer hat die VS. Dazu gibt es einen weiteren Berufsbetreuer der den Aufgabenkreis Prüfung und Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen gegenüber dem Betreuer hat.
    Kann ich nun zusätzlich einen Gegenbetreuer für die VS bestellen?

    Warum hat man denn den ehrenamtlichen Betreuer nicht entlassen und komplett einen Berufsbetreuer bestellt?
    Der Ehrenamtler hat die VS behalten, obwohl im Raum steht, dass er sich was abgezwackt hat?

  • Ein ehrenamtl. Betreuer hat die VS. Dazu gibt es einen weiteren Berufsbetreuer der den Aufgabenkreis Prüfung und Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen gegenüber dem Betreuer hat.
    Kann ich nun zusätzlich einen Gegenbetreuer für die VS bestellen?

    Warum hat man denn den ehrenamtlichen Betreuer nicht entlassen und komplett einen Berufsbetreuer bestellt?
    Der Ehrenamtler hat die VS behalten, obwohl im Raum steht, dass er sich was abgezwackt hat?

    Joa. VS wurde zunächst nach der Sache auf den Berufsbetreuer übertragen (RA). Dann Beschwerde- LG meinte war nicht so schlimm^^. Dadurch VS zurück auf den Ehrenamtler und nur wg. Regress der RA nun drin. Nun will ich um vorzubeugen den Gegenbetreuer einsetzen.

    be water my friend

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  • Ein ehrenamtl. Betreuer hat die VS. Dazu gibt es einen weiteren Berufsbetreuer der den Aufgabenkreis Prüfung und Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen gegenüber dem Betreuer hat.
    Kann ich nun zusätzlich einen Gegenbetreuer für die VS bestellen?

    Warum hat man denn den ehrenamtlichen Betreuer nicht entlassen und komplett einen Berufsbetreuer bestellt?
    Der Ehrenamtler hat die VS behalten, obwohl im Raum steht, dass er sich was abgezwackt hat?

    Joa. VS wurde zunächst nach der Sache auf den Berufsbetreuer übertragen (RA). Dann Beschwerde- LG meinte war nicht so schlimm^^. Dadurch VS zurück auf den Ehrenamtler und nur wg. Regress der RA nun drin. Nun will ich um vorzubeugen den Gegenbetreuer einsetzen.

    Da bin ich froh, dass in RLP der Betreuerwechsel auf den Rpfl übertragen ist :)

  • Auch da könnte auf RM hin die höher besoldete Einsicht eine derartige Konstellation verzapfen.:cool:

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Seit wann kann ein Betreuer die Geschäftsführertätigkeit des Betroffenen in einer Gesellschaft ausüben?

    Tja, der Richter hat den AK halt so bestimmt. :(
    Ich habe keine Ahnung von Gesellschaftsrecht, aber die GmbH-Problematik durch einen Betreuer lösen zu lassen ist von meinem Bauchgefühl her nicht der richtige Weg.

    Ich spreche gleich mit dem Vertreter.

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