Unterhaltsvollstreckung Vorauspfändung Vorratspfändung

  • Weil es bei uns als kleines Gericht immer häufiger aufkommt:

    Wie genau unterscheiden sich Vorratspfändung und Vorauspfändung und was genau ist dabei zu beachten. Was genau sind die Voraussetzungen für diese Pfändungen hinsichtlich der Vollstreckung künftiger Unterhaltsforderungen.

    Gerade in Vertretungszeiten habe ich immer mal wieder damit zu tun, ich fühle mich da aber wissenstechnisch sehr unsicher. Leider scheint diese Thematik sehr erinnerungsanfällig zu sein, deshalb würde ich mich freuen, wenn mir jemand das kurz erklären könnte (für dummies) bzw. gute Quellen zum Nachlesen nennen könnte.

    Danke schon mal im Voraus.

  • Wegen des Arbeitseinkommens, siehe Zöller/Herget ZPO 32. Aufl. § 850d Rn. 22 ff.
    egen der Dauerpfändung in Konten, siehe BGMDR 2004, 413 und ZöllerHerget aaO Rn. 27

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