Akteneinsicht für getrennt lebende Ehefrau des Erben

  • Guten Morgen,
    ich habe einen Antrag auf Akteneinsicht in zwei Erbscheinsakten.
    Ein Anwalt der getrennt lebende Ehefrau des Erben (Verstorben sind die Eltern des Ehemannes) trägt vor, dass er im Rahmen eines Scheidungsverfahrens beim Zugewinn das privilegierte Anfangsvermögen berechnen will.

    Ich habe Bedenken. Muss nicht der Erbe selbst seiner Ehefrau Auskunft geben ?
    Außerdem dient doch der Wertfragebogen nebst Anlagen ausschließlich der Wertberechnung.

    Danke für Eure Meinungen im Voraus.:)

  • Die Ehefrau ist keine Beteiligte des Nachlassverfahrens und hat daher kein Einsichtsrecht.

    Sie ist ggf. Gläubigerin des Erben, jedoch ist Sie keine Gläubiger des Erblassers, also kein berechtigtes Interesse.


    Wäre ja noch schöner wenn jeder Gläubiger hier ankommt und in die Akte schauen darf, um mal zu schauen was der Schuldner geerbt hat. Da hätten wir gut zu tun und würden in Briefen von Inkassofirmen ersticken....

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