Guten Morgen,
ich habe einen Antrag auf Akteneinsicht in zwei Erbscheinsakten.
Ein Anwalt der getrennt lebende Ehefrau des Erben (Verstorben sind die Eltern des Ehemannes) trägt vor, dass er im Rahmen eines Scheidungsverfahrens beim Zugewinn das privilegierte Anfangsvermögen berechnen will.
Ich habe Bedenken. Muss nicht der Erbe selbst seiner Ehefrau Auskunft geben ?
Außerdem dient doch der Wertfragebogen nebst Anlagen ausschließlich der Wertberechnung.
Danke für Eure Meinungen im Voraus.:)