Hey ihr Lieben
Ich habe heute meine Unterlagen für die Einstellung im Freistaat Thüringen zur Rechtspflegeranwärterin bekommen. Darin wurde deutlich darauf hingewiesen, dass es für die Absolventen im Jahr 2022 keine Übernahmegarantie gibt...was mir bis dahin entweder nicht bewusst war, oder auch nicht so kommuniziert wurde.
Meine Frage ist daher, ob dies schon bei vorherigen Studiengängen so galt, also, dass es keine Übernahmegarantie gibt oder, ob es erst ab diesem Jahr so ist. Und zudem interessiert mich, wie die Übernahmeanforderungen sind- vielleicht ließt ja ein Absolvent aus diesem oder vergangenem Jahr mit
Liebe Grüße an alle!