Keine Übernahme für RechtspflegerstudentInnen im Jahr 2022

  • Hey ihr Lieben :)
    Ich habe heute meine Unterlagen für die Einstellung im Freistaat Thüringen zur Rechtspflegeranwärterin bekommen. Darin wurde deutlich darauf hingewiesen, dass es für die Absolventen im Jahr 2022 keine Übernahmegarantie gibt...was mir bis dahin entweder nicht bewusst war, oder auch nicht so kommuniziert wurde.
    Meine Frage ist daher, ob dies schon bei vorherigen Studiengängen so galt, also, dass es keine Übernahmegarantie gibt oder, ob es erst ab diesem Jahr so ist. Und zudem interessiert mich, wie die Übernahmeanforderungen sind- vielleicht ließt ja ein Absolvent aus diesem oder vergangenem Jahr mit :)


    Liebe Grüße an alle!

  • Es gibt nie eine Übernahmegarantie, da man damit den Haushalt für das Jahr quasi schon verplanen würde. Niemand kann jetzt Auskünfte darüber treffen, wieviel Geld Thüringen im Jahr 2022 für den öffentlichen Dienst hat.

    Faktisch werden aber in fast jedem Bundesland (einzige mir bekannte Ausnahme: Berlin) die eingestellten Anwärter auch übernommen.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort!

    Mit dem, was du schreibst, hast du natürlich Recht. Ich hatte nur Bedenken, dass man diesen Verweis erst seit diesem Jahr so explizit gibt, was ja dann aber anscheinend nicht so ist? :)

  • Ich weiß natürlich nicht, ob der Hinweis in Thüringen auch in den letzten Jahren schon kam.
    Als NRWler weiß ich aber, dass der Hinweis auch bei uns seit Ewigkeiten erfolgt und bisher noch kein Anwärter nicht übernommen wurde, wenn er die Prüfung bestanden hat :D
    (Doppelte Verneinung - ein schlechtes Stilmittel, ich weiß, aber gerade gefiel sie mir irgendwie)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Eine Übernahmegarantie wurde hier zu meiner Zeit auch nicht gegeben. In meinem Jahrgang wurde eine Mitschülerin, die die Prüfung wiederholte nicht übernommen- sie hat dann aber sofort eine Stellen in einem anderen Bundesland gefunden.

    2017 sind für Niedersachsen von 78 Prüflingen 68 durch die Prüfung gekommen. Fehl: 10.

    Da hier jedoch nach Bedarf ausgebildet wird, fehlen hier Rechtspfleger- Es wird auch 2018 nicht anders gewesen sein, hab nur die Zahlen nicht da. Es springen auch immer mal welche während des Studiums ab, selbst wenn also alle Kandidaten beim 2. Mal bestehen wird es Bedarf geben. Auch konnten in den vergangenen Jahren nicht immer so viele qualifizierte Bewerber gefunden werden, wie gewollt.

    Bedarf nach Rechtspflegern wird immer bestehen- die Frage ist nur: Wo?

    Aufgrund der vielen Durchfaller wurden in den letzten Jahren meines Wissens alle übernommen, die bestanden haben.

  • Bei uns in Sachsen gibt es an sich auch keine Übernahmegarantie. Hier erfolgt die sogenannte "Bestenauslese", sodass absichtlich jedes Jahr welche nicht übernommen werden (beispielsweise von 25 nur 20). Allerdings ist auch hier der Bedarf wohl relativ groß, sodass dieses und zumindest die nächsten zwei Jahre wohl alle übernommen werden sollen.

  • Dto. in MV. Hier werden (jedenfalls bislang; vielleicht ändert sich das mit dem neuen OLG-Präsidenten) grundsätzlich nur Absolventen mit einem Ergebnis im ersten Anlauf von befriedigend oder besser übernommen. Über die restlichen freuten sich die anderen Länder.

  • Dadurch dass Hessen und Thüringen zusammen ausbilden, kommen in den meisten Fällen die nicht übernommenen Thüringer in Hessen unter.
    Ich hab bisher noch von keinem Fall gehört, in dem ein fertig ausgebildeter Rechtspfleger keinen Platz gefunden hatte.

    Der Bedarf in dem genannten Jahr dürfte sehr groß werden. Der Geburtenjahrgang der Baby-Boomer-Generation geht so langsam in Pension...

  • Soweit ich weiß nimmt Bayern auch sehr gerne Rechtspfleger aus anderen Bundesländern auf, hier herrscht sehr großer Bedarf, der meistens nicht durch die eigenen Anwärter gedeckt werden kann.


    Dann müsste man vielleicht mal mehr Studienplätze ausschreiben/vergeben? :mad: Aber klar, das kostet den Freistaat natürlich etwas.

    (Bloß gut, dass sich die meisten anderen Bundesländer halbwegs am Bedarf im eigenen Land orientieren.)

  • Soweit ich weiß nimmt Bayern auch sehr gerne Rechtspfleger aus anderen Bundesländern auf, hier herrscht sehr großer Bedarf, der meistens nicht durch die eigenen Anwärter gedeckt werden kann.


    Dann müsste man vielleicht mal mehr Studienplätze ausschreiben/vergeben? :mad: Aber klar, das kostet den Freistaat natürlich etwas.

    (Bloß gut, dass sich die meisten anderen Bundesländer halbwegs am Bedarf im eigenen Land orientieren.)

    Soweit ich es mitbekomme wird seit ein paar Jahren immerhin versucht das wieder auszugleichen, was man in den vielen Jahren zuvor versäumt hat. Problem ist inzwischen eher, dass das Studium und der Beruf für sehr viele jungen Leute nicht mehr interessant sind und es wohl gar nicht so leicht ist, genügend Anwärter zu finden. Der Aspekt "sicherer Job" ist heute lange nicht mehr so begehrt wie früher.
    Aber ich schätze die Diskussion über dieses Thema würde hier viel zu weit führen;)

  • In Hessen wurde in der vorigen Legislaturperiode versucht, auf dem Rücken der Beamten Geld zu sparen. Es gab u.a. eine Nullrunde und weitere Streichungen und man hat die Zahl der Stellen für RpflAnwärter für die Jahrgänge um die Hälfte gestrichen.

    Erst als man das mehrere Jahre gemacht hat und gesehen hat, was das für ein Käse war, und überall geschimpft wurde, dass zu wenig ausgebildet wird, wurde es letztes Jahr wieder auf das Normalniveau zurückgefahren (natürlich nicht ohne sich zu brüsten wieviele neue Stelle man schafft).

    Aber auch diese Zahl an Anwärtern kann auch wenn alle die Prüfungen bestehen und im Beamtendienst verbleiben, den Bedarf nicht decken. Aber es werden nicht mehr Stellen geschaffen.

    Grundsätzlich zwingt das Finanzministerium die Justiz in ein Korsett und alle versuchen trotzdem noch halbwegs zu atmen.

  • Soweit ich weiß nimmt Bayern auch sehr gerne Rechtspfleger aus anderen Bundesländern auf, hier herrscht sehr großer Bedarf, der meistens nicht durch die eigenen Anwärter gedeckt werden kann.


    Dann müsste man vielleicht mal mehr Studienplätze ausschreiben/vergeben? :mad: Aber klar, das kostet den Freistaat natürlich etwas.

    (Bloß gut, dass sich die meisten anderen Bundesländer halbwegs am Bedarf im eigenen Land orientieren.)

    So wie ich das mitbekommen habe, wurden in Bayern 2012 noch ~60 Anwärter eingestellt, 2013 schon über 90 und seit 2014 jährlich >110. Der hohe Bedarf wird also mittlerweile durchaus berücksichtigt.

  • Also hier in Starnberg wurden in meinem Jahrgang anfangs fast 240 Anwärter eingestellt (Einstellungsjahrgang 2017), übrig davon ist jetzt noch etwas über die Hälfte (sind jetzt etwa in der Mitte der 2. Theoriephase). Jahrgang 2018 wurde erneut mit ~200 Leuten eingestellt. Offiziell gibts bei uns keine Übernahmegarantie, aber bei dem Bedarf hier in Bayern kriegt jeder eine Stelle der das Examen schafft.

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