Versetzungsantrag formulieren

  • Hallo zusammen ,


    ich möchte gern eine Versetzung beantragen, weiß aber nicht, wie man das konkret formulieren muss.
    Kann mir da jemand weiterhelfen? Gibt es da vielleicht ein Formular?


    Ich arbeite z.Z. für die Justiz NRW (GeStA) und würde gern in die ordentliche Gerichtsbarkeit oder auch in die außerordentliche Gerichtsbarkeit wechseln.


    Vielen Dank.


    Lieben Gruß

  • Das Schreiben soll keinen Pulitzerpreis gewinnen, sondern seinen Zweck erfüllen.

    Dienstweg korrekt aufzeigen, in einem Satz sagen, wohin man gerne möchte, unterschreiben und gut.

    Formulierungsfeinheiten interessieren in dem Fall nicht.

  • Den Inhalt kannst du frei formulieren, hauptsache es ist klar, was genau du erreichen möchtest. Wenn du magst kannst du natürlich auch Gründe nennen, musst du aber nicht.
    Das wichtigste ist, wie schon mein Vorposter sagte, dass du den "Adressaten" bzw. den Dienstweg richtig angibst.
    Wenn man am AG ist, wäre es zum Beispiel: Präsident OLG - über Direktor AG und Präsident LG.
    Wie es bei STA/GenSTA ist weißt du sicher besser als ich.

  • Das Schreiben soll keinen Pulitzerpreis gewinnen, sondern seinen Zweck erfüllen.

    Dienstweg korrekt aufzeigen, in einem Satz sagen, wohin man gerne möchte, unterschreiben und gut.

    Formulierungsfeinheiten interessieren in dem Fall nicht.

    und dennoch würde z.B. ein

    "Mit freundlichen Grüßen"

    ein Anheben der Augenbrauen verursachen.

    Derlei Schreiben verbleiben ewig in den Personalakten.
    Sauberes Formulieren ist auf jeden Fall unschädlich.

  • Name
    - Justizoberinspektor -
    bei dem Amtsgericht
    xy


    Ort,Datum


    Frau/Herr
    Präsident/in des Oberlandesgerichts
    PLZ XX

    - auf dem Dienstweg - (über Dir’inAG/DirAG, nachrichtlich Präs’inLG/PräsLG)





    Versetzungsgesuch

    Personalaktenzeichen: YY


    Sehr geehrte Frau/Herr Präsident/in,

    hiermit beantrage ich aus persönlichen/familiären (was auch immer) Gründen die Versetzung an das Amtsgericht zz zum nächstmöglichen Zeitpunkt.



    Mit freundlichen Grüßen


    ______________________________
    (Unterschrift)

  • Ein schönes Beispiel dafür, was man vermeiden sollte.

    Mir unverständlicherweise ist die Anrede schon ein unerwünschtes Kriterium. Die äußerst höfliche Formel "Mit freundlichen Grüßen" soll auch vermieden werden. Warum das so ist? Konnte mir keiner erklären, außer "Das haben wir schon immer so gemacht, das macht man einfach nicht". Geologe, kannst du da ein wenig Klarheit über die Hintergründe reinbringen? Das würde mich sehr freuen.


    Es reicht aber wohl tatsächlich, im Adressfeld "An den Präsi des OLG XXX auf dem Dienstwege" zu schreiben, den korrekten Dienstweg angeben muss man nicht zwingend. Es schadet aber auch nicht (es sei denn, man baut dann einen Fehler ein, macht aus einem Präsidenten eine Präsidentin oder umgekehrt...)

    Hach ja, es ist ja manchmal so einfach... ;)


    EDITH fällt noch etwas auf: Die Versetzung "aus persönlichen Gründen" stand auch in meinem Antrag und erscheint mir zielführend.
    Eine weitere Begründung kann auch sinnvoll sein (z.B. Kinder, Betreuungszeiten, Fahrtwege) - wenn denn weitere Gründe als "Ich möchte da lieber hin" vorliegen.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Bei uns hat sich bislang keiner über eine Anrede oder eine Grußformel in solchen Schreiben echauffiert. :confused:

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Also bei uns läuft das so:

    Verfasse ich innerdienstliche Zuschriften als Abteilung Sowieso z.B. an die Hausspitze, dann schreibe ich ja nicht als der Bedienstete Exec sondern in meinem Amt als jemand von der Behördenleitung Beauftragter an die Behördenleitung. Die Behördenleitung muss ich aber nicht in ihrem eigenen Namen grüßen.

    Bei Versetzungsersuchen etc. schreibe ich aber nicht als Abteilung Sowieso sondern persönlich mit meinem Namen im Briefkopf an meinen Dienstherren. Da gehört sich m. E. eine Anrede und eine Grußformel.

    So läuft das bei uns.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • wie Exec


    Nach meiner Erfahrung gibt es keine so starren Regeln mehr, für sowas hat keiner mehr Zeit und das baut nur künstlich Hürden zur Verwaltung auf. Besonders, wenn Bedienstete ohne Verwaltungserfahrung schreiben, hebt bestimmt keiner die Augenbrauen über irgendwelche stilistischen Feinheiten.

    Wenn ich als Gericht ein anderes Gericht anschreibe, lasse ich die Anrede und Grußformel auch weg.
    Per E-Mail verwende ich das jedoch wiederum - ist aber auch persönliche Geschmackssache.
    Ich finde nur, dass beides gekoppelt sein muss, also nur Anrede oder nur Grußformel geht nicht.

    Wichtig ist immer, dass der Dienstweg eingehalten wird. Man sollte sich also erkundigen, wer zuständig ist. Dann reicht die Anschrift "XYZ auf dem Dienstweg".

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Bei uns hat sich bislang keiner über eine Anrede oder eine Grußformel in solchen Schreiben echauffiert. :confused:

    Bei mir schon - sehr eindrücklich, das hat entsprechend stark gewirkt ;)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • stilistisch ist dieses unsägliche HIERMIT unterirdisch ...

    Nur weil irgendwelche verquasten Modetrends etwas ablehnen, ist es weder unsäglich noch unterirdisch. Wer nur noch diejenigen zum Maßstab nimmt, die leichte Sprache verstehen, muß sich über allgemeine Niveaureduzierung nicht wundern.

    Zitat

    HIERMIT? Womit denn sonst?

    Die Frage beantwortet sich nach kurzem Nachdenken über die Bedeutung des Wortes "hiermit" wohl von selbst.

  • Lässt man nicht die Anrede weg, weil d. sehr geehrte Herr/ Frau PräsOLG das Schreiben in den allermeisten Fällen nicht höchstselbst in Händen halten wird?

    (Die Antwort von Geologe würde mich auch interessieren...)

  • Adressat ist im gewählten Beispiel nicht die Person Präsident des OLG, sondern eine Behörde, die sich "Präsident des OLG" nennt. Wenn schon Anrede, dann also nicht "Sehr geehrter Herr Präsident", sondern "Sehr geehrte Damen und Herren".

  • Bei meinem Antrag habe ich seinerzeit etliche der hier gerügten Formulierungen verwendet, angefangen von der Anrede (Sehr geehrte Damen und Herren), über die Verwendung des "hiermit" bis hin zur Grußformel am Schluss.
    Der Antrag hatte aber trotzdem Erfolg und ich wurde auch nicht auf etwaige Fehler hingewiesen.

    Ich vermute, die Anforderungen sind je nach Behörde wohl ganz unterschiedlich.
    Im Zweifel würde ich Kollegen fragen, die bereits ein Versetzungsgesuch gestellt haben (soweit bekannt) oder mich direkt bei dem Bearbeiter für diese Personalangelegenheiten erkundigen.

  • ...............Mir unverständlicherweise ist die Anrede schon ein unerwünschtes Kriterium................

    och - das Schreiben geht über etliche Tische und durch noch mehr Hände
    Angesprochen wird aber just die Person, die am wenigsten Arbeit damit hat.

    Das wird im Zweifel nicht der Grund sein, aber es ist unhöflich die Dienstwegteilnehmer dann nicht anzusprechen.


    Das Weglassen lässt auf jeden Fall den Wissenden erkennen


  • och - das Schreiben geht über etliche Tische und durch noch mehr Hände
    Angesprochen wird aber just die Person, die am wenigsten Arbeit damit hat.

    Das wird im Zweifel nicht der Grund sein, aber es ist unhöflich die Dienstwegteilnehmer dann nicht anzusprechen.


    Das Weglassen lässt auf jeden Fall den Wissenden erkennen

    Danke dir! :)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Vielen Dank für die vielen Antworten!
    Ich hab gehört wichtig wäre der Satz "Mit der Einsichtnahme in meine Personalakte bin ich einverstanden." Weiß darüber jemand mehr?
    LG, Papaya :)

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