Warum "durch die Personalvertretung"?
Der Satz "Mit der Einsichtnahme in meine Personalakte bin ich einverstanden." ist vollkommen korrekt.
Ja, er ist korrekt - und natürlich ist es in dem Fall auch sinnvoll, dass die übernehmende Behörde Akteneinsicht in die Personalakte erhält und nimmt.
Ich habe (ist wahrscheinlich den Temperaturen geschuldet) an den "Standardsatz" in einer Beförderungsbewerbung gedacht, denn dort wurde mir gesagt, dass dieser Einschub wichtig sei.
Und ich finde es auch wichtig, dass die Personalvertretung Akteneinsicht erhalten kann, auch bei einer Bitte um Versetzung. Denn ich gehe davon aus (ohne es nachgeprüft zu haben), dass die personalführende Stelle und die übernehmende Stelle im Verwaltungsbereich ohnehin zur Akteneinsicht befugt sind, die Personalvertretungen jedoch nur auf ausdrückliche Einwilligung hin.
Liege ich mit meiner Einschätzung zum Akteneinsichtsrecht richtig? Falls ja, würde ich den Einschub (ggf. ergänzt durch ein "auch") reinnehmen.