Versetzungsantrag formulieren

  • Warum "durch die Personalvertretung"?

    Der Satz "Mit der Einsichtnahme in meine Personalakte bin ich einverstanden." ist vollkommen korrekt.

    Ja, er ist korrekt - und natürlich ist es in dem Fall auch sinnvoll, dass die übernehmende Behörde Akteneinsicht in die Personalakte erhält und nimmt.

    Ich habe (ist wahrscheinlich den Temperaturen geschuldet) an den "Standardsatz" in einer Beförderungsbewerbung gedacht, denn dort wurde mir gesagt, dass dieser Einschub wichtig sei.
    Und ich finde es auch wichtig, dass die Personalvertretung Akteneinsicht erhalten kann, auch bei einer Bitte um Versetzung. Denn ich gehe davon aus (ohne es nachgeprüft zu haben), dass die personalführende Stelle und die übernehmende Stelle im Verwaltungsbereich ohnehin zur Akteneinsicht befugt sind, die Personalvertretungen jedoch nur auf ausdrückliche Einwilligung hin.
    Liege ich mit meiner Einschätzung zum Akteneinsichtsrecht richtig? Falls ja, würde ich den Einschub (ggf. ergänzt durch ein "auch") reinnehmen.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Ich wüsste nicht, warum die übernehmende Stelle einsichtsbefugt sein soll. Dazu bedarf es m.E. der Zustimmung des Bewerbers, es sei denn, man liest in die Bewerbung die konkludente Zustimmung zur Einsichtnahme hinein. Da wäre ich in Zeiten, in denen berechtigter Datenschutz manchmal aber zu einer gewissen Hysterie auswächst, eher vorsichtig.
    Natürlich wüsste ich nicht, warum die übernehmende Stelle Interesse an einem Kandidaten entwickeln sollte, der seine Zustimmung zur Einsicht nicht erteilt.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • So ist es.

    Bei einer externen Bewerbung erhält man ja neben dem"Motivationsschreiben" auch Lebenslauf, Unterlagen (Kopien) etc. Das alles ist bei einer internen Bewerbung - also z.B. innerhalb der Justiz - nicht erforderlich. Man bewirbt sich mit einem Einzeiler. Der Zusatz, dass man die Einsicht in die Personalakte gestattet ist daher erforderlich. Die Personalakte wird angefordert, hier ergeben sich dann aus den i.d.R. bereits vorliegenden beurteilungen durchaus Anhaltspunkte, die neben einem Vorstellungsgespräch das Bild abrunden und für ein pro oder contra sorgen.

    Der Satz, dass der Einsicht in die Personalakte zugestimmt wird, bezieht sich ja auf die "Beteiligten" des Stellenbesetzungsverfahren und das sind neben der Personalverwaltung durchaus auch die "Mitarbeitervertretungen" wie Personal- oder Richterrat, Vertrauensperson der Schwerbehinderten etc.

    Der von Dir Patweazle gebildete Satz würde das ja gerade einschränken; die Personalvertretung darf, die Personalverwaltung nicht.


  • Der von Dir Patweazle gebildete Satz würde das ja gerade einschränken; die Personalvertretung darf, die Personalverwaltung nicht.

    Danke für die Aufklärung! Wieder was gelernt :)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!


  • Der von Dir Patweazle gebildete Satz würde das ja gerade einschränken; die Personalvertretung darf, die Personalverwaltung nicht.

    Danke für die Aufklärung! Wieder was gelernt :)


    Und die Personalvertretung würde ich ehrlich gesagt nicht dazu berufen sehen, die PA einzusehen. Das sind zum Teil riesige Gremien, deren Einsicht in die Personalakten sehr unüblich sein dürfte.

    Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.


  • Der von Dir Patweazle gebildete Satz würde das ja gerade einschränken; die Personalvertretung darf, die Personalverwaltung nicht.

    Danke für die Aufklärung! Wieder was gelernt :)


    Und die Personalvertretung würde ich ehrlich gesagt nicht dazu berufen sehen, die PA einzusehen. Das sind zum Teil riesige Gremien, deren Einsicht in die Personalakten sehr unüblich sein dürfte.


    Oder auch nicht, siehe z. B. Beitrag 43.

  • Personalrat und die Vertrauensleute der Schwerbehinderten haben in der Personalakte ohne ausdrückliche Zustimmung m. E. nichts verloren, auch nicht bei Stellenausschreibungen. Eine verweigerte Zustimmung von Gremien zu beteiligungspflichtigen Maßnahmen die auf Grundlage einer nicht ermöglichten Einsicht in die PA würde verwaltungsgerichtlich sicher auch keinen Bestand haben... Die dort enthaltenen Daten sind so sensibel, dass der zur Kenntnis berufene Kreis so klein wie nur irgendwie möglich zu halten ist. Dass die Frauenvertretung in Berlin einsehen darf, finde ich schon schlimm genug...

    Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.

  • Hallo,
    kurze Frage: Warum muss das Schreiben eigentlich an das OLG gerichtet sein, wenn ich beim AG tätig bin und zu einem anderen AG wechseln möchte? Ich verstehe das mit dem Dienstweg noch nicht. Bei uns gibt's auch mehr als nur 1 LG.

    Danke!

  • Hallo,
    kurze Frage: Warum muss das Schreiben eigentlich an das OLG gerichtet sein, wenn ich beim AG tätig bin und zu einem anderen AG wechseln möchte? Ich verstehe das mit dem Dienstweg noch nicht. Bei uns gibt's auch mehr als nur 1 LG.

    Danke!

    Weil in aller Regel das OLG die personalverwaltende Dienststelle ist und nicht das AG oder das LG.

    Es gibt überdies wohl in jedem Bundesland mehr als ein LG. Du nimmst einfach das in dessen Bezirk dein AG sich befindet ;)

  • Der Dienstweg läuft AG - übergeordnetes LG - übergeordnetes OLG - Justizministerium.

    Das AG hat regelmäßig, wenn es einen Direktor hat, keine Personalverwaltung.Wenn es einen Präsidenten hat, dann verwaltet es auf unterer Ebene auch das örtliche Personal. Bei einer Versetzung will man ja gerade weg vor Ort, daher ist das die falsche Ebene.
    Die überörtliche Verwaltung ist beim OLG und dann beim JM.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Sag ich mal so: Es kommt immer drauf an, wer das Personal verwaltet, das ist schon sehr unterschiedlich.

    Ich verwalte hier z.B. die Tarifbeschäftigten.

    Aber grundsätzlich ist das Anschreiben richtig, eigentlich würde an POLG - auf dem Dienstweg - auch reichen.

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