Hallo !
Folgender Fall :
Es wurde ein Berufsbetreuer bestellt nur mit dem Aufgabenkreis Vertretung in Erbangelegenheiten.Für die anderen Aufgabenkreise ( Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge etc. ) ist die Tochter des Betreuten als Betreuerin bestellt worden.
Der Betreute hat geerbt. Er ist zusammen mit seinen beiden Kindern Erbe seiner verstorbenen Frau.
Die Erbschaft wurde nun von dem Berufsbetreuer angenommen.
Nun soll noch die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt werden. Reicht hier für der Aufgabenkreis Vertretung in Erbangelegenheiten aus oder müsste dieser noch bezüglich der Erbauseinandersetzung ergänzt werden ?