Bedarfsgemeinschaft/Angelegenheit betrifft Ehepaar

  • Hallo zusammen,

    wie ist das denn bei Bedarfsgemeinschaften, SGB II, mit Beratungshilfe und der Berechnung. Der konkrete Fall sieht so aus:

    Es gab ein Mietverhältnis auf das Ehepaar lautend und nun auch die Forderung gegen beide. Nun stellt die Ehefrau den Antrag auf Beratungshilfe, aber nicht bewusst nur für sich sondern ist schon im Grunde für sie und ihren Mann gedacht. Eine Bedarfsgemeinschaft, ein gemeinsames Konto, hierauf geht alles ein wie Leistungen SBG II, der kleine Nebenverdienst der Frau, Kindergeld, Miete geht hier ab usw.

    Wie würdet ihr das denn angehen? Ich hätte hier zur Berechnung gedacht, dass ich ganz von der Gemeinschaft ausgehe und was alle bekommen, verdienen, an Ausgaben haben usw.

    Oder geh ich nur vom Anteil der Ehefrau innerhalb der Bedarfgemeinschaft aus? Die beiden haben ein Kind, dann würde ich hier hälftige Anrechnungen vornehmen.

    Es gäbe halt unterschiedliche Ergebnisse, mache ich das ganze nur für sie, würde sie wirtschaftlich nen Schein bekommen...als Gemeinschaft reichts nicht (wegen dem Verdiens des Mannes).

    Danke!

  • Maßgeblich sind die wirtschaftlichen Verhältnisse der einzelnen Person, die Beratungshilfe beantragt. Ehegatten sind als Unterhaltsberechtigte zu berücksichtigen.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

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