Einverständniserklärung für Verwendung von Bild- und Tonmaterial

  • Hallo,

    ich bräuchte mal eine generelle Meinung...

    Derzeit werden Betreuer Formblätter verschiedener Einrichtungen vorgelegt, wonach sie zur Zustimmung zur Verwendung von Bild- und Filmaufnahmen
    für interne sowie auch für öffentliche Zwecke aufgefordert werden.

    Rein pragmatisch war meine erste Meinung hierzu, dass eine interne Fotokollage der letzten Weihnachtbäckerei wohl ok wäre;
    wohingegen eine Verwendung von Bild- und Tonmaterial in Film und Fernsehen oder öffentliche Netzwerken eher problematisch ist.


    Vielen Dank schon mal

  • Muß jeder für sich entscheiden, was er wo preisgibt. Eine generelle Linie sehe ich da nicht.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich meinte nicht das Einverständnis für den Betreuer selbst, sondern der Betreuer soll ein Einverständnis für seine Betreuten erklären

  • Würde ich an die vergebenen Aufgabenkreise knüpfen. Warum ist nicht d. Betreute erste(r) Adressat(in)?

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  • Ich meinte nicht das Einverständnis für den Betreuer selbst, sondern der Betreuer soll ein Einverständnis für seine Betreuten erklären

    Ich auch und bleibe dabei, daß es immer eine Einzelfallentscheidung ist und es keine allgemeingültige "Vorgabe" für die Betreuer geben kann. Die Entscheidungsbefugnis auf der Grundlage eines geeigneten Aufgabenkreises habe ich dafür als selbstverständlich vorausgesetzt.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Die meisten Betreuung habe ich hier mit Aufenthalt, Gesundheit und Vermögen.

    Dann dürften Entscheidungen bezüglich dieser Persönlichkeitsrechte eher nicht darunter fallen.


    Vielen Dank schon mal für die Einschätzungen.

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