Hallo,
bislang haben wir Bestattungskosten in einem Nachlassinsolvenzverfahren gem. § 324 InsO angemeldet. (Zahlung als Kostenübernahme durch Sozialamt)Diese wurden, sofern Masse vorhanden, beglichen.
Nun wird dies vom InsO-Verwalter bestritten. Es würden sich um Insolvenzforderungen handeln. Gibt es hier eine neue Rechtsprechung? Was kann man dem Verwalter entgegnen?
Vielen Dank schon einmal!