Entscheidung über Einmalzahlung oder Rente aus Versicherung - Genehmigung?

  • Nachdem ich nun sämtliche Suchbegriffe versucht habe und nicht fündig geworden bin, stelle ich meine Frage nun hier: Der Betreute verfügt über eine Rentenversicherung, welche in einigen Monaten fällig wird. Der Betreuer hat nun Post von der Versicherung bekommen und soll nun entscheiden, ob er eine Einmalzahlung oder eine regelmäßige Rente in Anspruch nimmt. Unabhängig davon, welche Entscheidung besser ist, was ja anhand der konkreten Zahlen und der Situation des Betreuten zu prüfen wäre, ist erstmal meine Frage: Ist die Entscheidung des Betreuers genehmigungsbedürftig? Handelt es sich dabei um einen Fall des § 1812 BGB? Der Betreuer ist in meinem Fall ein Berufsbetreuer, somit würde § 1812 auch grundsätzlich angewendet werden können.

  • Hatten wir immer mal wieder in ähnlicher Abwandlung hier und hier und hier.

    Was für eine Art der Versicherung ist es denn? Kleinbetragsrenten werden ja gegen den Willen des Betroffenen abgewickelt.

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    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Es handelt sich um eine private Rentenversicherung, deren Laufzeit in Kürze endet. Der Betreute ist 55 Jahre alt, also noch kein Renteneintritt. Und es besteht jetzt eben die Wahl zwischen einmaliger Kapitalabfindung oder lebenslanger Rente. Der Betreuer hat hierzu ein entsprechendes Formular zugeschickt bekommen, auf welchem er ankreuzen soll, welche Alternative er wählt. Was sind diese Kleinbetragsrenten?

  • Kleinbetragsrenten findet man immer dann, wenn der monatliche Zahlbetrag aufgrund der geringen Anwartschaft unterhalb gewisser Grenzbeträge ist. Siehe auch hier und im § 3 Abs. 2 BetrAVG.

    Wenn es wie hier um eine private Versicherung geht, halte ich die Fragestellung für genehmigungsbedürftig.

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