Widerspruch jobcenter / Strafanzeige

  • Hallo!

    Ich habe 2 Sachen.

    Einmal mal wieder Widerspruch gg. jobcenter. Jobcenter hat angerechnet EK der Ast + Ek ihres Sohnes. Ast ist der Ansicht Berechnungen wären falsch. Auf meinen Hinweis hin, das jobcenter hier selbst. darauf hinzuweisen bzw. zu sagen was falsch wäre meint sie "man würde sowieso nicht angehört bzw. ernst genommen , sie würde nur abgewiesen werden". Ich bin mir, wie oft in diesen Widerspruchsgeschichten, unsicher. Einerseits gebe ich oft Scheine, andererseits meine ich da wo man so denke ich auch selbst Zahlen nachvollziehen könnte eher ungern. Ihren Vortrag finde ich schon glaubwürdig.

    Zum zweiten: eine ältere Dame schreibt meterlange Briefe über eine andere die sie wohl vergiftet hat und über Medikamente usw. und will Strafanzeige stellen. Ich hab zurückgewiesen da ich der Meinung bin die kann sie selbst bei der Polizei stellen. Die sagen ihr aber widerrum ihre Aufgabe sei es nicht die ganzen Schriftsätze der Ast durchzulesen, sie solle zum RA. Ich meine das ist alles Unsinn und würde nicht abhelfen, weil Strafanzeige bei Polizei.

    was meint ihr? Danke!

  • 1.) Beratungshilfe ist Hilfe zur Wahrnehmung von Rechten. Es geht also nicht darum den Leuten dabei zu helfen auf den Gegner Druck auszuüben, weil der Briefkopf vom Anwalt ist. Es geht allein um die Kompetenzen der Bürger. Bei einem einfachen Sachverhalt kann man es den Leuten m.E. zumuten selbst das Widerspruchsverfahren durchzuführen. Ich würde es als mutwillig ansehen hierfür die Dienste eines RAs in Anspruch zu nehmen.


    2.) Grundsätzlich sehe ich das so wie du. Bei der Erstattung einer Anzeige muss nur der Sachverhalt geschildert werden. Das kann man bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dam Amtsgericht machen. Rechtliche Kenntnis sind dafür nicht nötig. Deshalb ist es mutwillig wegen der Erstattung einer Anzeige BerH zu beantragen. Selbst, wenn eine zuständige Stelle sich weigert ihre Arbeit zu machen, kann man sich an die anderen beiden wenden.

    Beratungshilfe würde ich erst dann bewilligen, wenn alle drei Behörden sich weigern würden die Anzeige aufzunehmen. Ich würde dann aberfür das Vorgehen gegen die Behörden Beratungshilfe bewilligen (wenn nach Hinweis meinerseits ein entsprechender Antrag gestellt wurde). Im Rahmen der Beratungshilfe kann der RA die Anzeige sowieso nicht erstatten, weil das Vertretung in einer Angelegenheit des Strafrechts ist.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Manchmal hilft es auch, eine schriftliche Bestätigung über das Weigern zu verlangen. Das ist mitunter sehr motivationsfördernd. :D

    Außerdem müssen sie bei der Aufnahme die Anlagen nicht durchlesen, erst bei der Sachbearbeitung. Und dann ist es auch egal, ob das vom RA kommt!

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Nr. 1 sehe ich anders. Die Berechnungen des JC nachzuvollziehen ist eine Wissenschaft für sich, grad wenn irgendwas horizontal verteilt wird, Freibeträge dazukommen, Personen aus der BG ausscheiden oder eigene Einkünfte haben oder hinzutreten, und und und. Hinzu kommt - der BHS in Sozialrechtssachen ist doch der beste für die Staatskasse. Der wird sowieso nur abgerechnet, wenn die Sache weder im Ws-Verfahren noch im SG-Verfahren Erfolg hat. Und falls im Ws-Verfahren nichts vorgetragen wurde, gibt es halt nur die 2501, und nicht die 2503.

  • Nr. 1 sehe ich anders. Die Berechnungen des JC nachzuvollziehen ist eine Wissenschaft für sich, grad wenn irgendwas horizontal verteilt wird, Freibeträge dazukommen, Personen aus der BG ausscheiden oder eigene Einkünfte haben oder hinzutreten, und und und. Hinzu kommt - der BHS in Sozialrechtssachen ist doch der beste für die Staatskasse. Der wird sowieso nur abgerechnet, wenn die Sache weder im Ws-Verfahren noch im SG-Verfahren Erfolg hat. Und falls im Ws-Verfahren nichts vorgetragen wurde, gibt es halt nur die 2501, und nicht die 2503.

    Probleme mit Bescheiden des Jobcenters sind in aller Regel NICHT einfach. Ich sitze regelmäßig vor Bescheiden und :bahnhof:.
    Dann bewillige ich natürlich auch Beratungshilfe. Einfache Sachverhalte sind da die absolute Ausnahme.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Das 1.) bezog sich auf den Sachverhalt mit dem Jobcenter. Ich bin aber der Meinung, dass es die absolute Ausnahme ist, dass es da einen einfachen Sachverhalt gibt. Beratungshilfe kann bei einem wirklichen einfachen Sachverhalt (den es ja beim Jobcenter fast nie gibt) m.E. nicht bewilligt werden, weil das mutwillig ist.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Ich kann nur von meinem Jobcenter reden, aber ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es in vielen Orten so ist:

    die Mitarbeiter dort sind einfach überfordert und wahnsinnig unfreundlich. Sie vergeben weder Termine noch gehen sie an das Telefon. Wenn man es doch mal schafft zum Bearbeiter durchzukommen, wird man sofort abgewimmelt. Da kann kein Mensch über einen vermeintlichen Fehler im Bescheid mit denen reden. Da bewillige ich immer Beratungshilfe. Es ist sehr traurig, aber den Bürgern muss in meinem Bezirk immer vom Rechtsanwalt geholfen werden, denn ohne Anwalt kommuniziert das Jobcenter mit dem Bürger nicht.

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