altrechtliche Dienstbarkeit

  • Weiß jemand wie nach dem Mainzer Landrecht (in Bayern) im Jahr 1890 eine Grunddienstbarkeit begründet wurde?

    War eine notarielle Urkunde, in der sich die Eigentümer beider Grundstücke darauf geeinigt haben, ausreichend?

    Leider habe ich in der Kommentierung nichts Konkretes gefunden.


    Ich frage, weil jetzt beantragt ist das Recht im Grundbuch einzutragen.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Weiß jemand wie nach dem Mainzer Landrecht (in Bayern) im Jahr 1890 eine Grunddienstbarkeit begründet wurde?

    War eine notarielle Urkunde, in der sich die Eigentümer beider Grundstücke darauf geeinigt haben, ausreichend?

    Leider habe ich in der Kommentierung nichts Konkretes gefunden.


    Ich frage, weil jetzt beantragt ist das Recht im Grundbuch einzutragen.

    Ja (in Verbindung mit Art. 14 des Bayrischen Notariatsgesetzes von 1861). Und das Recht muß ausgeübt werden, sonst erlischt es.
    In diesem Buch auf Seite 703 gehen

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Vielen Dank!

    Das mit dem Ausüben habe ich schon in den allgemein zugänglichen Kommentaren gefunden.

    Nur zu meiner Frage hatte ich keine konkrete Antwort gefunden.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

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