Hallo.
Es liegt ein Mahnbescheidsantrag vor dem Arbeitsgericht vor. Der Antragsgegner ist mittlerweile wohnhaft in Polen. Bislang hatte ich noch nie einen MB, welchen ich ins Ausland zustellen muss. Der Antragsgegner hatte in unserem Arbeitsgerichtsbezirk gearbeitet, so dass ich meiner Ansicht nach auch zuständig bin.
Ich würde nun wie folgt verfahren :
- Beschluss : Widerspruchsfrist 1 Monat und evtl. Benennung ZU-Bevollmächigter in Deutschland
- MB und Beschluss in polnische Sprache übersetzen lassen
Ist dies korrekt? Muss ich noch etwas beachten?
Vielen lieben Dank.
Schenny