Mahnverfahren, Zustellung Ausland, Arbeitsgericht

  • Hallo.
    Es liegt ein Mahnbescheidsantrag vor dem Arbeitsgericht vor. Der Antragsgegner ist mittlerweile wohnhaft in Polen. Bislang hatte ich noch nie einen MB, welchen ich ins Ausland zustellen muss. Der Antragsgegner hatte in unserem Arbeitsgerichtsbezirk gearbeitet, so dass ich meiner Ansicht nach auch zuständig bin.

    Ich würde nun wie folgt verfahren :

    • Beschluss : Widerspruchsfrist 1 Monat und evtl. Benennung ZU-Bevollmächigter in Deutschland
    • MB und Beschluss in polnische Sprache übersetzen lassen

    Ist dies korrekt? Muss ich noch etwas beachten?

    Vielen lieben Dank.
    Schenny

  • Mh, ich würde es erstmal ohne Übersetzung aber mit dem Hinweiszettel zur Annahmeverweigerung per Auslandseinschreiben/Rückbrief versenden.

    Das geht nach Polen relativ schnell.

    Wird die Annahme verweigert, würde ich den Antragsteller vor einer Übersetzung nochmal anhören, da er in diesem Fall als Zweitschuldner haftet.

    • Beschluss : Widerspruchsfrist 1 Monat und evtl. Benennung ZU-Bevollmächigter in Deutschland

    Du zielst hier auf § 184 ZPO ab? Der gilt nicht für Zustellungen, die nach der EuZVO vorzunehmen sind.

    Ergänzung: BGH, Urteil vom 02. Februar 2011 – VIII ZR 190/10 –, BGHZ 188, 164-177

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

    Einmal editiert, zuletzt von omawetterwax (20. Mai 2019 um 11:40) aus folgendem Grund: ergänzt

  • Störtebecker] Mh, ich würde es erstmal ohne Übersetzung aber mit dem Hinweiszettel zur Annahmeverweigerung per Auslandseinschreiben/Rückbrief versenden.


    Danke, die Idee ist gut. Welchen Hinweiszettel meinst du? Gibt es da etwas offizielles?

  • Yep, da gibt es offizielle Übersetzungen. Ich weiß grade nur nicht wo...

    Hier unter dem Stichpunkt "dynamische Formulare". Besser bekomme ich es nicht verlinkt, sorry.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

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