In Zustellungsersuchen aus der Türkei sind die Schriftstücke durch die Post zugestellt worden. In Empfang genommen laut Zustellungsurkunde hat sie die Familienangehörige X. Muss ich das im Zustellungszeugnis (außer natürlich den Angeben zu Ort und Datum sowie "a)") angeben unter " Die in dem Antrag erwähnten Schriftstücke sind übergeben worden an" oder gilt das nur, wenn X das in einem Empfangsbekenntnis bestätigt hätte? Das habe ich ja bei den gelben Zustellungsurkunden nicht. In der ZRHO kann ich dazu nichts finden.
Angabe im Zustellungszeugnis zum Empfänger (HZÜ)
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Ehrlich. Ich verstehe nicht ganz, was du meinst.
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Wenn die Zustellung durch die Post laut ZU durch Ersatzzustellung an die Familienangehörige X erfolgt ist, was muss ich im Zustellungszeugnis (HZÜ) ausfüllen/angeben?
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Ja. Wenn du mir deine Mail Adresse schickst, kann ich dir das Formular zukommen lassen.
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Könntest du mir das bitte auch schicken
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