Angabe im Zustellungszeugnis zum Empfänger (HZÜ)

  • In Zustellungsersuchen aus der Türkei sind die Schriftstücke durch die Post zugestellt worden. In Empfang genommen laut Zustellungsurkunde hat sie die Familienangehörige X. Muss ich das im Zustellungszeugnis (außer natürlich den Angeben zu Ort und Datum sowie "a)") angeben unter " Die in dem Antrag erwähnten Schriftstücke sind übergeben worden an" oder gilt das nur, wenn X das in einem Empfangsbekenntnis bestätigt hätte? Das habe ich ja bei den gelben Zustellungsurkunden nicht. In der ZRHO kann ich dazu nichts finden.

  • Ehrlich. Ich verstehe nicht ganz, was du meinst.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Ja. Wenn du mir deine Mail Adresse schickst, kann ich dir das Formular zukommen lassen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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